Tageslicht und EnEV

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Einfluss des Tageslichtes auf die Energiebilanz von Gebäuden

Am 1. Oktober 2009 ist in Deutschland die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) zur Verbesserung des Klimaschutzes und zur Senkung des Energieverbrauchs in Gebäuden in Kraft getreten. Sie fordert - im Vergleich zur EnEV 2007 - die Senkung des Primärenergiebedarfs um 30 % sowie eine Verschärfung der Dämmanforderungen um 15 %. Darüber hinaus ist das bereits für Nichtwohngebäude geltende Referenzgebäudeverfahren zur Berechnung des Primärenergiebedarfs nun auch für Wohngebäude anzuwenden. Bei Altbauten ist die EnEV 2009 einzuhalten, sobald 10 % eines Gebäudeteils erneuert werden; die Höchstwerte des zulässigen Primärenergiebedarfs dürfen bei modernisierten Bestandsgebäuden um maximal 40 % überschritten werden.

Der Einfluss, den die Energieeinsparverordnung insgesamt bei der Umsetzung von Konzepten zur Tageslichtnutzung ausübt, ist bei Wohngebäuden eher gering; allenfalls gehen Fenstergrößen als solarer Gewinn in die Berechnung des Heizwärmebedarfs mit ein. Die veränderten Rahmenbedingungen der im Oktober 2007 novellierten Energieeinsparverordnung brachten aber für Nichtwohngebäude mit sich, dass die DIN V 18599 für deren Bilanzierung eingeführt wurde. Neben der Gebäudehülle und der Anlagentechnik für Beheizung, Warmwasserbereitung und Lüftung, wurden erstmalig auch die Kühlleistung und der Energiebedarf für die Beleuchtung bewertet. 

Damit fließt seither die Tageslichtnutzung in die Berechnung des Primärenergiebedarfs ein: Je mehr Tageslicht im Gebäude eingesetzt wird, desto mehr kann der Vollbetriebszeitfaktor (fv) für die künstliche Beleuchtung gesenkt werden. Eine hohe Tageslichtautonomie reduziert demzufolge die Zeiten, in denen Kunstlicht eingeschaltet werden muss. Durch die optimierte Nutzung des Tageslichtes lässt sich der Energieverbrauch für die Beleuchtung in Bürogebäuden immerhin um bis zu 75 % reduzieren. Außerdem verringert sich die Kühllast, die durch die Abwärme der künstlichen Beleuchtung entstehen würde.

Insbesondere die Berücksichtigung des Kühlenergiebedarfs und des Energiebedarfs für die Beleuchtung, haben den Möglichkeiten des Sonnenschutzes, der Tageslichtlenkung zur Stromeinsparung und zur Verringerung der Kühllasten sowie der tageslicht- oder präsenzabhängigen Kunstlichtsteuerung einen beachtlichen Auftrieb gegeben. Auch Maßnahmen zur natürlichen Be- und Entlüftung und vor allem zur passiven Kühlung von Gebäuden durch Erdwärmetauscher oder der Betonkerntemperierung mittels Erdwärme bzw. Erdkälte, erhielten durch die Bilanzierung der Kühlenergie einen höheren Stellenwert. Darüber hinaus stiegen die Anforderungen an die künstliche Beleuchtung, so dass sie nunmehr wesentlich höhere Energiestandards zu erfüllen hat. 

Bildnachweis: D. Draut, Siegen; D. Haas-Arndt, Hannover