Rollladen als Einbruchsschutz
Für eine funktionierende Einbruchhemmung sollten Rollladenpanzer aus Aluminium, Holz oder Stahl und die Führungsschienen aus Aluminium oder Stahl bestehen. Außerdem muss der Rollladenpanzer gegen Hochschieben gesichert sein.
Die DIN V 18073 trifft für Rollläden mit Besonderen Anforderungen an den Einbruchschutz folgende Festlegungen:
- Der Rollpanzer muss aus steifen Stäben mit hoher Biegefestigkeit bestehen.
- Der Schlussstab muss gegen Herausziehen gesichert sein und der Rollpanzer darf sich in geschlossenem Zustand von außen nicht hochschieben lassen.
- Führungsschienen und Bauteile mit Führungsnuten müssen so ausgeführt sein, dass sie von außen nicht gelöst oder aufgehebelt werden können. Die Tiefe von Führungsschienen oder -nuten muss mindestens 2 % der Breite des Rollpanzers, sie darf jedoch nicht weniger als 40 mm betragen.
- Rollkästen und Blenden sind so auszuführen, dass ein Hineingreifen in den Rollraum und das Lösen von Blenden von außen nicht möglich sind.
Für einbruchhemmende Systeme besteht auch eine europäische Norm. In der DIN EN 1627 sind Anforderungen an einbruchhemmende Systeme aufgestellt und Klassen von 1 bis 6 definiert. Geprüfte und klassifizierte Rollläden gibt es in den Klassen WK 1 – WK4 (früher ER1 – ER4). In ähnlicher Form gibt es auch eine Klassifizierung durch den Verband Deutscher Sonnenschutzreiniger (VdS).
Durch automatische Steuerung der Rollläden kann während Abwesenheit (z.B. Urlaub) ein bewohntes Haus vorgetäuscht werden.
