Schiebeläden

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Schiebeläden werden als außenliegender Sonnen-, Blend- und/oder Sichtschutz eingesetzt. Die in Schienen geführten, verschieblichen Rahmenelemente können manuell oder elektromotorisch betrieben werden. Je nach Gestaltungs- und Funktionswunsch können sie mit Blechen, Platten, Lamellen, Gittern oder Geweben in den unterschiedlichsten Materialien ausgeführt werden. Durch mechanische Kupplung der einzelnen Flügel lassen sich auch größere Öffnungen verschließen. Das Erscheinungsbild einer Fassade wird stark durch die flexible Nutzungsmöglichkeit der Schiebeläden geprägt.

Die Flügel sind so konstruiert, dass die Innenräume trotz ausreichendem Lichteinfall (außer bei Dämmläden) vor dem Aufheizen bewahrt werden. Durch Sonderausstattungen, wie verstellbare Lamellen, und Beschläge zur Teilschließung, ist eine regulierbare Verschattung möglich. Eine weitere Sonderausführung sind Ausstell-Vorrichtungen für die Füllelemente. Hier sind die Füllungen in einem Hilfsrahmen untergebracht, der ausgestellt werden kann. Dieser Hilfsrahmen ist nicht so stabil wie der eigentliche Rahmen und neigt daher zu Verzug.

Material
Ebenso wie Faltläden bieten Schiebeläden eine große Vielfalt an Gestaltungs- und Materialmöglichkeiten. Häufig bestehen sie aus stranggepresstem und teilweise auch rollgeformtem Aluminium, das in der Regel pulverbeschichtet wird, rollgeformte Profile werden auch bandlackiert. Auch Lochbleche oder Metalldrahtgeflechte werden eingesetzt. Neben einem interessanten Lichteinfall ermöglichen sie tagsüber einen wirksamen Sichtschutz gegen Einsehbarkeit, bei nur geringfügig eingeschränkter Blickbeziehung nach außen. Gleichzeitig gestatten sie bei geöffnetem Fenster eine sommerliche Lüftungsregulierung.

Bei Schiebeläden aus Holz werden überwiegend Nadelhölzer wie Kiefer oder Tanne und für bestimmte Konstruktionsteile Harthölzer wie Eiche verwendet, vereinzelt auch Tropenholz wie Meranti. Da Fensterläden immer der Witterung ausgesetzt sind, ist auf einen ausreichenden Holzschutz zu achten. Zur Beschichtung sind deckende Anstriche oder Dickschichtlasuren mit ausreichendem Pigmentanteil zu empfehlen. Einfache Imprägnierlasuren oder farblose Beschichtungen sind nicht zulässig. Eine regelmäßige Pflege und Instandsetzung ist unbedingt erforderlich.

Rahmen und Füllung
Der Rahmen ist das tragende Element zur Aufnahme der Füllungen und zur Befestigung der Aufhängeteile. Deshalb muss er ausreichend stabil sein. Gebräuchliche Abmessungen sind bei Holz: Rahmenstärke 31 mm, Breite ca. 85 mm; bei anderem Material ähnliche Größen. Es gibt aber auch Bauformen ohne Rahmen! Bei größeren Rahmenhöhen müssen Querverstärkungen verwendet werden, die sogenannten Zwischenfriese oder Kämpfer. Diese sind auch als Gestaltungselement einsetzbar. Trotz stabiler Rahmenkonstruktion empfehlen die Hersteller, bei Holzflügeln zusätzliche Verstärkungen anzubringen, die Ladenwinkel oder Scheinhaken.

Für die Füllung der Rahmen gibt es ebenfalls zahlreiche Möglichkeiten z.B. schräg eingesetzte Jalousielamellen. Bei der Verwendung von Holz betragen die Abmessungen bei nicht vorstehender Ausführung ca. 32 x 11 mm, bei vorstehender Ausführung (Ohrenbretter) ca. 72 x 11 mm. Außerdem gibt es Stabfüllungen, das sind in Nut eingeschobene Profilstäbe, beispielsweise Rollladenprofile sowie feste Füllungen, etwa Platten, Paneele o.ä., die in eine Nut eingeschoben sind. Eine Sonderform stellt der Bretterladen dar. Er besteht aus einem rahmenlosen Flügel, ist meistens aus Fichtenbrettern verleimt und mit eingeschobenen Gratleisten verstärkt.

Die verschiedenen Füllungsarten können auch innerhalb des Rahmens kombiniert werden, als Trennung muss immer ein Zwischenfries eingebaut werden.

Baugrößen
Flügel für Schiebeläden können nicht in beliebiger Größe hergestellt werden. Vor allem für die Breite gibt es Beschränkungen, bei Holz liegen sie bei etwa 60 cm, darüber hinaus sollten senkrechte Zwischenfriese vorgesehen werden. Für Aluminiumflügel bestehen Einschränkungen ab einer Breite von 60 cm.

Bildnachweis: mrb architekten, München

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