Recycling von Solarmodulen
Ökologisch einwandfreie Entsorgung durch Hersteller
Das im Jahr 2005 in Kraft getretene Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sieht die kostenlose Rücknahme von kleinen, in Elektrogeräten integrierten Photovoltaikzellen vor, nicht aber das kostenlose Recycling von nicht mehr brauchbaren PV-Modulen. Das ist deshalb so, weil Module üblicherweise Bestandteile von ortsfesten Anlagen sind und somit nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.
Lange Zeit wurden Solarmodule in kleinen Mengen – und aus ökologischer Sicht problematisch – als Altglas oder Bauschutt entsorgt. Gemäß der seit 2005 gültigen Technischen Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen dürfen Abfälle jedoch grundsätzlich nicht mehr unbehandelt entsorgt werden. Für Solarmodule auf Siliziumbasis bedeutet dies, dass beispielsweise ihr relativ hoher Kunststoffanteil durch eine thermische Vorbehandlung reduziert werden muss - ein Vorgang, der üblicherweise in einer Müllverbrennungsanlage geschieht. Die Kosten hierfür muss der PV-Anlagenbetreiber selbst tragen. Bei Dünnschichtmodulen ist aufgrund der in ihnen enthaltenen Stoffe wie Cadmium, Selen, Tellur, Indium oder Kupfer eine ökologisch einwandfreie Entsorgung besonders wichtig: Tellur und Indium zum Beispiel sind wertvolle Halbleitermaterialien, Cadmium darf wegen seiner Toxizität nicht in die Umwelt gelangen.
Obwohl es keine gesetzliche Rücknahmeverpflichtung für die Modulhersteller gibt, nehmen viele ihre defekten Module inzwischen auch außerhalb der Gewährleistungszeit zurück. Verschiedene Firmen haben zudem Recyclingsysteme aufgebaut, bei denen für den Anlagenbetreiber keine Kosten entstehen. Teilweise erfolgt dabei die Zerlegung und Verwertung durch kontrollierte Fachbetriebe, teilweise durch eigene Recyclingfabriken.
Bildnachweise: Solarworld, Bonn (1), Sunicon, Freiberg/Sachsen (2,3)
