EnEV 2009: Energieeinsparverordnung und Solarenergie

Photovoltaikstrom kann jetzt angerechnet werden

Die Novellierung der EnEV in der Fassung 2009 stellt erneut erhöhte Anforderungen an den zulässigen Primärenergiebedarf für Gebäude. Die Anforderungen können künftig nur durch eine umfangreiche Nutzung erneuerbarer Energie erfüllt werden. Hierbei spielen die solarthermische Heizung und die Trinkwassererwärmung eine wichtige Rolle.

Neu ist auch die Anrechenbarkeit von Solarstrom aus Photovoltaik-Anlagen. Diese konnten bislang in der Energiebilanz nicht berücksichtigt werden. Im neuen § 5 der EnEV 2009 „Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien” ist nun folgende Regelung eingeflossen:

Wird in zu errichtenden Gebäuden Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt, darf der Strom in den Berechnungen [...] von dem Endenergiebedarf abgezogen werden, wenn er

  1. im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt und
  2. vorrangig in dem Gebäude selbst genutzt und nur die überschüssige Energiemenge in ein öffentliches Netz eingespeist wird. Es darf höchstens die Strommenge [...] angerechnet werden, die dem berechneten Strombedarf der jeweiligen Nutzung entspricht."

Damit ist es nun rechnerisch möglich, durch eine rein solare Energieversorgung nach EnEV ein Gebäude ohne Primärenergiebedarf nachzuweisen.

Surftipps

www.baunetzwissen.de/Nachhaltig-Bauen > Die EnEV 2009
www.baunetzwissen.de/Nachhaltig-Bauen > EnEV 2009 im Vergleich zur EnEV 2007

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