Förderung von Solarwärmeanlagen durch das BAFA
Basis- und Bonus-Förderung
Die Errichtung von Solaranlagen wird vom Bund im Rahmen des so genannten Marktanreizprogrammes (MAP) unter dem Titel Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt gefördert. Dabei werden Zuschüsse durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angeboten. Darüber hinaus stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Förderbank von Bund und Ländern verschiedene zinsgünstige Förderdarlehen für hohe Anfangsinvestitionen mit langer Laufzeit und langjähriger Zinsfestschreibung bereit (siehe zum Thema).
Zuschuss-Förderung durch das BAFA
Je nach Maßnahme können über das BAFA verschiedene Basis-, Bonus- und Innovationsförderungen in Anspruch genommen werden. Solarkollektoranlagen auf Bestandsgebäuden werden bezuschusst für die Anwendungsbereiche Raumheizung, kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung, die Bereitstellung von Prozesswärme, die solare Kälteerzeugung sowie die überwiegende Zufuhr solar erzeugter Wärme in ein Wärmenetz.
Solarkollektoranlagen, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen, sind nicht förderfähig. Eine Ausnahme bildet die Errichtung großer Anlagen auf Wohngebäuden. Diese wird im Rahmen einer Innovationsförderung bezuschusst. Solarkollektoranlagen auf Neubauten werden ebenso nicht gefördert, es sei denn, es handelt sich um Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme.
BAFA-Basis-Förderung
Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen bis 40 m² beträgt die Förderung derzeit 90 EUR je angefangenem m² Kollektorfläche. Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme werden im Gebäudebestand und im Neubau mit ebenfalls 90 Euro bezuschusst, hier wird nur die Förderung im Neubau gesenkt. Für eine Förderung sind bestimmte Anforderungen einzuhalten:
- Vakuumröhrenkollektoren müssen mindestens 7 m² Kollektorfläche aufweisen, der Pufferspeicher mit 50 Liter je m² Kollektorfläche ausgelegt werden
- Flachkollektoren müssen mindestens 9 m² Kollektorfläche aufweisen, der Pufferspeicher mit je und 40 Liter je m² Kollektorfläche ausgelegt werden
- Große Anlagen: Bei Solaranlagen von mehr als 40 m² Kollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern werden für die ersten 40 m² 90 EUR je m² Kollektorfläche gewährt, jeder weitere m² wird mit 45 EUR bezuschusst. Der Pufferspeicher muss dabei mit 100 Liter je m² Kollektorfläche ausgelegt werden.
- Erweiterung von Solaranlagen: Bereits in Betrieb genommene Solaranlagen mit bis zu 40 m² Kollektorfläche werden mit 45 EUR je zusätzlich installiertem m² gefördert.
Bonusförderungen sind Zuschüsse zu Investitionsmaßnahmen für marktetablierte und entwicklungsoptimierte Technologien für in Betrieb befindliche sowie für neu zu errichtende Anlagen, die das Ziel haben, den Beitrag zum Klimaschutz über die Basisförderung hinaus deutlich zu erhöhen.
- Solarpumpenbonus
Wird gleichzeitig mit der Errichtung der Solarkollektoranlage eine besonders effiziente Solarkollektorpumpe eingebaut, fördert das BAFA diese Investition pro Pumpe mit einem Zuschuss von 50 EUR. Der Bonus für die Solarkollektorpumpe muss dabei nicht ausdrücklich mit der Förderung der Solarkollektoranlage beantragt werden. Er wird gewährt, wenn die Installation in der Fachunternehmererklärung aufgeführt und durch die Rechnung der Fachfirma nachgewiesen ist. - Kesseltauschbonus und Kombinationsbonus
Wird im Zuge der Installation einer Solarkollektoranlage gleichzeitig eine Heizungserneuerung durch den Einbau eines modernen Brennwertkessels, einer förderfähigen Biomasseanlage oder Wärmepumpe vorgenommen, kann zusätzlich ein Zuschuss in Form des Kesseltauschbonus oder des Kombinationsbonus, jeweils in Höhe von 500 EUR, in Anspruch genommen werden. - Effizienzbonus
Besonders effiziente Anwendungen können zusätzlich zur Basisförderung bezuschusst werden. Eine Solarkollektoranlage, die der Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung eines besonders effizient gedämmten Wohngebäudes dient, kann mit dem Effizienzbonus gefördert werden. Die Effizienz des Wohngebäudes wird dabei nach dem zulässigen Transmissionswärmeverlust gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) bewertet. Durch Vorlage eines bedarfsorientierten Energieausweises muss hier nachgewiesen werden, dass das jeweilige Wohngebäude den vorgegebene HT'-Wert von 0,65 W/(m²K) um mindestens 30% unterschreitet. Ist das der Fall, kann für die Errichtung der Solarkollektoranlage eine Gesamtförderung (Basisförderung plus Effizienzbonus) in Anspruch genommen werden, die das 1,5-fache der jeweiligen Basisförderung beträgt. - Innovationsförderung
Die Errichtung großer, kundenspezifisch gefertigter Solarkollektoranlagen wird im Rahmen der Innovationsförderung bezuschusst. Anlagen mit einer Kollektorfläche von mindestens 20 und maximal 40 m² müssen die gelieferte Wärme bzw. Kälte Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche zuführen. Eine geplante Solarkollektoranlage, die größer als 40 m² ist, kann über eine Förderung der KfW im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien - Premium durch ein zinsgünstiges Förderdarlehen unterstützt werden.
Für die Innovationsförderung muss die Auslegung großer Anlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung durch eine Systemsimulation erfolgen. Der berechnete Kollektorwärmeertrag muss hier mindestens 250 kWh/(m²a) betragen. Anlagen zur Raumbeheizung, zur Bereitstellung von Prozesswärme im Gebäudebestand und im Neubau sowie zur solaren Kälteerzeugung werden im Rahmen der Innovationsförderung mit 180 EUR/m² bezuschusst. Anlagen, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen, werden 90 EUR/m² gefördert.
