Förderung von Solarwärmeanlagen durch die KfW

Zinsgünstige Darlehen

Die Errichtung von Solaranlagen wird vom Bund im Rahmen des sogenannten Marktanreizprogrammes (MAP) unter dem Titel Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt gefördert. Dabei werden Zuschüsse durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angeboten (siehe zum Thema). Darüber hinaus stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Förderbank von Bund und Ländern verschiedene zinsgünstige Darlehen für hohe Anfangsinvestitionen mit langer Laufzeit und langjähriger Zinsfestschreibung bereit.

KfW-Programme
Kommt eine Solaranlage bei umfangreichen Baumaßnahmen zum KfW-Effizienzhaus zum Einsatz, wird sie auch im Rahmen der KfW-Effizienzhaus-Programme berücksichtigt. Hier gilt: Je besser der erreichte KfW-Effizienzhaus-Standard, desto vorteilhafter die Förderung.

  • KfW 151 Energieeffizient Sanieren – Kredit
    Alle energetischen Sanierungsmaßnahmen, die Bestandsgebäude oder Eigentumswohnungen zum KfW-Effizienzhaus machen, fördert die KfW mit einem langfristig zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 75.000 EUR pro Wohneinheit. Die Errichtung einer Solarkollektoranlage fließt sowohl in die Berechnung zum Energiebedarf als auch in die Gesamtinvestitionskosten mit ein.

  • KfW 152 Energieeffizient Sanieren – Kredit, Einzelmaßnahmen
    Wenn eine Heizungserneuerung auf Basis konventioneller Energieträger in Kombination mit erneuerbaren Energien wie Solarthermie geplant wird, kann eine Förderung entweder im KfW-Programm 152 über ein Darlehen oder ein Zuschuss über das BAFA in Anspruch genommen werden. Während Solarthermieanlagen an sich nur vom BAFA gefördert werden, fördert die KfW unter anderem auch Nebenkosten wie Lieferung und Einbau der solarthermischen Anlage, Anschluss der Anlage an das Warmwasser- und/oder Heizsystem inklusive Solarspeicher oder den Einbau von Steuerungs- und Regelungstechnik und notwendige Elektroarbeiten. Eine Kombination beider Fördermöglichkeiten ist nicht möglich.

  • KfW 153 Energieeffizient Bauen
    Beim Neubau eines Niedrigenergiehauses, dessen Energiebedarf den Standard eines KfW-Effizienzhauses 70, 55, 40 oder den eines Passivhauses erreicht, begünstigt die KfW einen Kredit über 100% der Baukosten und bis zu 50.000 EUR pro Wohneinheit. Die Errichtung einer Solarkollektoranlage fließt sowohl in die Berechnung zum Energiebedarf als auch in die Gesamtinvestitionskosten mit ein. Beim KfW-Effizienzhaus 55 oder 40 bzw. beim Passivhaus gewährt die KfW zusätzlich einen Tilgungszuschuss.

  • KfW 271 /281 Erneuerbare Energien – Premium
    Große Solarkollektoranlagen, die den Fördervoraussetzungen der BAFA-Innovationsförderung entsprechen, allerdings mit einer größeren Kollektorfläche als den dort maximal geförderten 40 m² geplant sind, werden im KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium durch einen zinsgünstigen Kredit gefördert.
Bildnachweis: Paradigma Energietechnik, Wolfurt/A

Surftipps

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