Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Rahmen des EEG

Einspeisevergütung und Eigenverbrauch

Photovoltaik-Anlagen werden durch zinsgünstige Investitionskredite unterstützt; zudem wird der durch netzgekoppelte Anlagen eingespeiste Strom vergütet.

Die Kürzung der Solarstromförderung wurde Ende März im Bundestag beschlossen. Eine endgültige Entscheidung dazu wird dereit nicht vor der Sommerpause erwartet. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Bundesregierung die Kürzungen rückwirkend geltend machen wird.

Einspeisevergütung
Die regionalen Netzbetreiber sind durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) verpflichtet, Strom von Privaterzeugern abzukaufen – und das zu einem Festpreis mit 20-jähriger Preisbindung. Voraussetzung für die Förderung durch das Erneuerbare Energien Gesetz ist die Anmeldung der Photovoltaik-Anlage bei der Bundesnetzagentur. Durch den hohen Zubau installierter Anlagen von insgesamt 7.500 kWp in 2011, soll die Solarstromförderung zukünftig stark eingeschränkt werden, die Vorschläge der Bundesregierung liegen bei Kürzungen von bis zu 30% bei Photovoltaik-Anlagen. Sollten diese in Kraft treten, werden PV-Anlagen, die ab dem 1.4.2012 ans Netz gingen, dann wie folgt vergütet:

  • Dachanlagen bis 10 kW: 19,5 ct/kWh
  • Dachanlagen bis 1.000 kW: 16,5 ct/kWh
  • Dachanlagen von 1000 kW bis 10 MW und
    Freiflächenanlagen bis 10 MW: 13,5 ct/kWh.
Für Dachanlagen, die schon vor dem 24. Februar angemeldet wurden, gilt in einer Übergangsfrist  bis Ende Juni 2012 der alte Satz von bisher 24,4 Cent. Ab 01. Januar 2013 wird die vergütungsfähige Abnahme von Solarstrom für Hausdachanlagen bis 1.000 kW installierter Leistung auf 80 % begrenzt. Die nicht vergütungsfähigen Strommengen werden vom Netzbetreiber zum Marktwert abgenommen, können direkt vermarktet oder selbst verbraucht werden.

Für Freiflächenanlagen die schon vor dem 24. Februar angemeldet wurden, gilt bis Ende September 2012 der alte Vergütungssatz von 17,94 Cent je Kilowattstunde. Bei Freiflächen-Anlagen wird weiterhin 100% des erzeugten und ins Netz eingespeisten Stroms  zu den garantierten Preisen abgenommen und vergütet.

Weitere Kürzungen
Die jeweilige Degression der Förderung soll im Verhältnis zum tatsächlich erfolgten Zubau von Anlagen angepasst werden. Setzt sich der schnelle Zubau wie bisher fort, sinkt die Vergütung damit stärker. Für die Ermittlung der Degression muss die Bundesnetzagentur künftig monatlich die Leistung aller neu installierter Anlagen vorhalten. Für 2012 bis 2013 wurden als Ausbauziel 2.500 bis 3.500 Megawatt pro Jahr festgelegt. Werden diese erreicht, sinkt die Vergütung jeden Monat um 1%.

Bildnachweis: BMU / Bernd Müller