Förderung von Photovoltaik-Anlagen durch die KfW
Zinsgünstige Darlehen
Photovoltaik-Anlagen werden im Rahmen verschiedener Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW durch zinsgünstige Darlehen unterstützt.
- KfW 270, 274 Erneuerbare Energien
Für Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien stellt die KfW zinsgünstige Darlehen für hohe Anfangsinvestitionen mit langer Laufzeit und langjähriger Zinsfestschreibung bereit. Das Erneuerbare Energien - Programm gilt für Neu- und Bestandsbauten und fördert die Errichtung, den Kauf oder die Erweiterung einer bereits vorhandenen Photovoltaik-Anlage mit Darlehen von bis zu 100 % der Nettoinvestitionskosten. - KfW 153 Energieeffizient Bauen
Beim Neubau eines Niedrigenergiehauses, dessen Energiebedarf den Standard eines KfW-Effizienzhaus 70, 55, 40 oder eines Passivhauses erreicht, begünstigt die KfW einen Kredit über 100% der Baukosten und bis zu 50.000 EUR pro Wohneinheit. Die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage fließt sowohl in die Berechnung zum Energiebedarf als auch in die Gesamtinvestitionskosten mit ein. Beim KfW-Effizienzhaus 55 oder 40 bzw. beim Passivhaus gewährt die KfW zusätzlich einen Tilgungszuschuss. - KfW 151 Energieeffizient Sanieren – Kredit
Kommt eine Photovoltaik-Anlage bei umfangreichen Baumaßnahmen zum KfW-Effizienzhaus zum Einsatz, wird sie auch im Rahmen der KfW-Effizienzhaus-Programme berücksichtigt und fließt in die Finanzierung der Gesamtinvestition mit ein. Hier gilt: Je besser der erreichte KfW-Effizienzhaus-Standard, desto vorteilhafter die Förderung.
Viele Geldinstitute bieten sogenannte Solarkredite für die Finanzierung einer Photovoltaik-Anlage.
Bildnachweis: Berliner Energieagentur
