EEG: Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012
Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist die Förderung und der damit verbundene Ausbau der erneuerbaren Energien, auch im Hinblick auf den von der Bundesregierung beschlossenen Atomausstieg. Am 30. Juni 2011 hat der Bundestag die Novelle des EEG beschlossen, am 4. August 2011 wurde es im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 42, Seite 1634, veröffentlicht, ab 1. Januar 2012 ist es gültig.
Zu den Neuerungen und Vereinbarungen gehören u.a.
- der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch soll spätestens 2020 mindestens 35% betragen. 2030 sollen es 50%, 2040 65% und 2050 80% sein.
- Die Integration von PV-Anlagen ins Netz wird vorangetrieben.
- Eine Flexibilitätprämie fördert gezielt Investitionen in die Fähigkeit zur marktorientierten Stromerzeugung von Biogasanlagen.
- Stark vereinfachtes Vergütungssystem für Biomasseanlagen.
- Die bestehende Eigenverbracuhregelung wird verlängert, jedoch zu etwas geänderten Bedingungen.
Stand August 2011
Surftipps
Informationen des BMU: www.bmu.de/erneuerbare_energien
Aktuelle Einspeisetarife für Solarstrom: www.solar-und-windenergie.de
Informationen zur Eigenverbrauchregelung: www.solar-und-windenergie.de
