Tore - Anforderungen/Konstruktion

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Im Rahmen einer Komplettabsicherung eines Hauses spielen auch die einbruchhemmenden Eigenschaften von Toren wie beispielsweise Garagentoren eine wichtige Rolle, da oft ein direkter Zugang zum Haus von der Garage möglich ist. Tore sind in den unterschiedlichsten Bauarten z.B. als Dreflügel-, Schiebe-, Schwind- oder Rolltore vorhanden. Eine eigene Norm für die Prüfung und Beurteilung von einbruchhemmenden Toren besteht nicht. Einige der aufgeführten Torbauarten sind jedoch "großen" Türen sehr ähnlich und können dadurch nach DIN V ENV 1627: 1999 beurteilt werden.

Aspekte, die bei einbruchhemmenden Toren berücksichtigt werden müssen:

  • Die Bauart des Tores.
  • Die Torgröße und der Torblattaufbau.
  • Bei durchfahrbaren Toren muss entsprechender Rammschutz vorhanden sein (Poller).
  • Integrierte Schlupftüren sollten genau so sicher sein wie das komplette Tor.

Auch bei einbruchhemmenden Toren hängen die einbruchhemmenden Eigenschaften stark von der fachgerechten Montage ab.

Bildnachweis: Hörmann KG, Steinhagen