Systeme und Anlagenteile PNA

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Per Definition sind PNA im Sinne der Sicherheitsregeln Personen-Notsignalgeräte (PNG) in Verbindung mit einer Empfangszentrale. Für die Art der Übertragung bedeutet dieses, dass als Übertragungsmedium Funk, Draht, Licht, Ultraschall oder Infrarot eingesetzt werden können. Durchgesetzt hat sich das Übertragungsmedium Funk, obwohl es vereinzelt noch drahtgebundene Systeme gibt. Diese werden aufgrund ihrer geringen Flexibilität (z.B. hoher Installationsaufwand vor allem bei Ortswechsel) nicht mehr erneuert, sondern durch Funksysteme ersetzt.

Bei den Funksystemen haben sich drei PNA-Systemtypen durchgesetzt:

  • PNA in Verbindung mit Grundstücksfunkanlagen und Sprechverbindung
  • PNA in Verbindung mit Sprechfunkgeräten des Betriebs- oder Bündelfunks
  • PNA auf Fernwirkfrequenzen (433 MHz) ohne Sprechverbindung.
In jedem Falle muss sichergestellt sein, dass PNG nur in Verbindung mit einer möglichst innerbetrieblichen Zentrale betrieben werden. Empfehlenswert ist als Empfangszentrale die Rettungswache, damit die Rettungsmaßnahmen unverzüglich vorgenommen werden können.
Der grundsätzliche Aufbau einer PNA ist aus dem Blockdiagramm ersichtlich.

Zur Empfangszentrale gehören folgende Einrichtungen:
  • Antennenanlage
  • Sender und Empfänger
  • Stromversorgung und USV (Unterbrechungsfreie Stromversorgung)
  • Auswerteeinheit (z.B. Tableau, EDV und Drucker zur Dokumentation usw.)
  • Ladegeräte für PNG
  • Zusatzgeräte (AWAG, AWUG usw.)
Die notwendigen Rettungsmaßnahmen können z.B. mit einem Telefon oder automatischen Wähl- und Ansagegerät (AWAG) eingeleitet werden. Eine Kopplung zu Personenrufanlagen ist eine sinnvolle Ergänzung der Sicherheitskette.

Bildnachweis: Werner Harke, Lambrecht