Sensorikschleusen

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Die Sensorikschleuse besteht aus zwei sich folgenden gegenseitig verriegelten Türen, deren Zwischenraum mit Sensoren derart überwacht wird, dass nur eine einzelne Person eintreten kann. Die Legitimation erfolgt vor oder innerhalb des Schleusenraumes. In Ausgangsrichtung ist die Schleuse frei begehbar.
Zum Zutritt von Personengruppen, zum Transport sperriger Güter oder in Notfällen können beide Türen aufgesteuert werden. Einbruchhemmung, Beschusshemmung, Rauch- und Brandabschluss sind möglich.

Bildnachweis: Werner Harke, Lambrecht