Produktzertifizierte einbruchhemmende Bauteile

Prüfung und Zertifizierung - Wo liegen die Unterschiede?

Der Nachweis im Bezug auf einbruchhemmende Eigenschaften von Bauteilen wird nach DIN V ENV 1627: 1999 vorgenommen. Im Rahmen einer

  • statischen Prüfung (nach DIN V ENV 1628)
  • einer dynamischen Prüfung (nach DIN V ENV 1629) und
  • einer manuellen Prüfung (nach DIN V ENV 1630)

werden die Bauteile in drei unterschiedlichen Prüfverfahren geprüft und in Widerstandsklassen (1 bis 6) nach DIN V ENV 1627 klassifiziert.

Über diese Prüfung erhält der Auftraggeber von der Prüfstelle einen Prüfbericht. Wichtig ist jedoch, dass nach der Klassifizierung der einbruchhemmenden Bauteile im Prüflabor alle Vorgaben in den Herstellbetrieben bzw. in der Fertigung richtig umgesetzt werden und dass die Bauteile mit dem in den Prüfberichten festgelegten Maßgaben gebaut werden.

Eine Produktzertifizierung von einbruchhemmenden Bauteilen stellt durch laufende Eigenüberwachung in der Fertigung und regelmäßiger Fremdüberwachung durch neutrale Institutionen sicher, dass alle für die Herstellung von einbruchhemmenden Bauelementen wichtigen Details auch im laufenden Produktionsprozess eingehalten werden. Produktzertifizierte Bauelemente wie einbruchhemmende Fenster, Türen, Rollläden aber auch Schutzbeschläge, Profilzylinder usw. werden im Rahmen der kriminalpolizeilichen Beratungspraxis auf Verzeichnissen geführt und den ratsuchenden Bürgern zu Verfügung gestellt. Die Herstellerverzeichnisse finden Sie auf den nachfolgenden genannten Webseiten der Polizei.