Personenschleusen
Eine Personenschleuse bezweckt das Fernhalten unberechtigter Personen von Räumen mit hohem Risikopotenzial (Kassen, Rechenzentren usw.) und erschwert Straftätern die Flucht. Sie ermöglicht das Kontrollieren jeder einzelnen Person während des Eintritts (nicht vor dem Eintritt!), sodass Gewähr besteht, dass nur in den Raum gelangt, wer sich dazu legitimiert hat. Sie hält Dritte zurück, wenn sie den Austritt einer Person nutzen wollen, um einzutreten.
Gallerie
Bestehen hohe Sicherheitsrisiken, müssen großräumige Schleusen
von 'aus der sicheren Zone heraus' handelnden Personen überwacht
und gesteuert werden. Erfolgt die Kontrolle nur mit einem Zutrittskontrollsystem, muss die
eintretenswillige Person vereinzelt werden und die
Identitätsprüfung im Schleusenraum erfolgen.
Fluchtweg, Brand- und Rauchabschnitt sowie Durchlass von sperrigen
Gütern muss gegebenenfalls separat gewährleistet werden.
Bildnachweis: Werner Harke, Lambrecht (1); record Türautomation, Wuppertal (2)