Muster-Richtlinie MLAR 11.2005
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen
Muster-Richtlinie MLAR 11.2005
Stand: 17.11.2005
Diese Richtlinie gilt für
- Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen
und Ausgängen ins Freie, in notwendigen Fluren ausgenommen in offenen Gängen vor Außenwänden, - die Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken),
- den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall.
