Muster-Richtlinie MLAR 11.2005

Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen
Muster-Richtlinie MLAR 11.2005
Stand: 17.11.2005

Diese Richtlinie gilt für

  • Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen
    und Ausgängen ins Freie, in notwendigen Fluren ausgenommen in offenen Gängen vor Außenwänden,
  • die Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken),
  • den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall.

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