Kunststofftüren - Anforderungen/Konstruktion
Einbruchhemmende Kunststofftüren können nach heutigem Stand bis in die Widerstandsklassen 3 nach DIN V ENV 1627: 1999 mit den am Markt üblicherweise verwendeten Profilsystemen realisiert werden. Zur Verstärkung der „äußeren Schale“ werden in die außen liegenden Kammern der Blend- und Flügelprofile oft Verstärkungsprofile aus Kunststoff oder Holz zur zusätzlichen Stabilisierung in die Kammern eingeschoben.
Die Befestigung der Beschläge am Blendrahmen erfolgt üblicherweise durch Verschraubung in die Stahlarmierung um eine ausreichend stabile Befestigung zu gewährleisten. Die eingesetzten Beschläge wie Schlösser, Bänder, Schutzbeschlag und Profilzylinder sind auf die Türkonstruktion abzustimmen. Die normativen Anforderungen an die Beschläge können der PDF-Datei "Anforderungen an Beschläge" entnommen werden.
Weitere Konstruktionsmerkmale von einbruchhemmenden Kunststofftüren:
- Je nach Widerstandsklasse eine angriffhemmende Verglasung bspw. eine durchwurfhemmende P5A Verglasung nach EN 356 in der Widerstandsklasse 3,
- massive Bänder evtl. in Kombination mit Bandseitensicherungen,
- Mehrfachverriegelungsschloss nach DIN 18251-3 inkl. passgenauem Einbau des Schlosses,
- Schutzbeschlag nach DIN 18257 bzw. EN 1906,
- Profilzylinder nach DIN 18252 bzw. EN 1303,
- die Sicherung der Glasanbindung durch Verstärkungswinkel oder Verklebung des Randverbundes des Verbundsicherheitsglases zum Glasfalzgrund mit 2-Komponenten Silikon. Hier gilt es besonders auf die Verträglichkeit der eingesetzten Materialien zu achten.
Ein nach DIN V ENV 1627: 1999 geprüftes Bauteil beschreibt eine Systemprüfung, bei der Veränderungen an der Konstruktion sowie der Austausch von Beschlagteilen nur in sehr engem Rahmen möglich sind.
Bildnachweis: Finstral, Unterinn am Ritten/I
