Kunststofffenster - Anforderungen/Konstruktion

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Einbruchhemmende Kunststofffenster können in den Widerstandsklassen 1 bis 3 gemäß DIN V ENV 1627: 1999 nach heutigem Stand in den am Markt üblicherweise verwendeten Profilsystemen realisiert werden. Zur Verstärkung der „äußeren Schale“ werden in die außen liegenden Kammern der Blend- und Flügelprofile oft Verstärkungsprofile aus Kunststoff oder Holz zur zusätzlichen Stabilisierung in die Kammern eingeschoben.
Die Befestigung der Beschläge am Blendrahmen erfolgt üblicherweise durch Verschraubung in die Stahlarmierung um eine ausreichend stabile Befestigung zu gewährleisten. Das eingesetzte Beschlagssystem ist auf die Fensterkonstruktion hinsichtlich der Lage, Anzahl, Befestigung und Anordnung von einbruchhemmenden Beschlagteilen (Pilzkopfverriegelungen) abzustimmen.

Weitere Konstruktionsmerkmale von einbruchhemmenden Kunststofffenstern:

  • Je nach Widerstandsklasse eine angriffhemmende Verglasung bspw. eine durchwurfhemmende P4A Verglasung nach EN 356 in der Widerstandsklasse 2
  • Die Sicherung der Glasanbindung durch Verstärkungswinkel oder Verklebung des Randverbundes des Verbundsicherheitsglases zum Glasfalzgrund mit 2-Komponenten Silikon. Hier gilt es besonders auf die Verträglichkeit der eingesetzten Materialien zu achten.

Ein nach DIN V ENV 1627: 1999 geprüftes Bauteil beschreibt eine Systemprüfung, bei der Veränderungen an der Konstruktion sowie der Austausch von Beschlagteilen nur in sehr engem Rahmen möglich sind.

Bildnachweis: ift Rosenheim GmbH