Hausalarmanlagen
Projektierung, Errichtung und Betrieb
Hausalarmanlagen (HAA) dienen der Alarmierung von Personen innerhalb von baulichen Anlagen zur Warnung vor einer Gefahr. Es handelt sich nicht um eine Brandmeldeanlage (BMA) im Sinne der dafür gültigen Normen (VDE 0833-2/DIN 14675 u.a.)
Hausalarmanlagen werden innerhalb der Landesbauordnungen (LBO) der Länder unterschiedlich bezeichnet (z.B. Alarmanlage, Alarmeinrichtung, Alarmierungseinrichtung). Unter der Bezeichnung Hausalarmanlage sollen diese Begriffe vereinheitlicht werden. Hausalarmanlagen werden innerhalb des Baurechts entweder allgemein durch Rechtsverordnungen (z.B. Sonderbauverordnungen) oder im Einzelfall durch die unteren Bauaufsichtsbehörden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gefordert.
Da es bisher keine Normen oder Vorschriften im Bereich der Projektierung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Hausalarmanlagen gab, wurde die vorliegende Richtlinie im Bundesverband der Hersteller- und Errichterfirmen
von Sicherheitssystemen e.V. (BHE) Fachausschuss für Brandmeldetechnik erstellt. Anbei finden Sie die Richtlinie als PDF-Datei zum Download.
