FTA-Richtlinien für Automatiktüren
Der Fachverband Türautomation (FTA) hat neue Richtlinien für die verschiedenen Türtypen herausgegeben, um einen einheitlichen Standard festzulegen. Die FTA-Richtlinien für automatische Schiebe- und Teleskopschiebetüren sowie für Drehflügeltüren sehen einen Katalog verschiedener Sicherheitsmaßnahmen vor, die sorgfältig kombiniert den verschiedenen Betriebsbedingungen und Nutzeranforderungen gerecht werden. Grundlage für die sichere Ausrüstung eines automatischen Türsystems ist eine umfassende Gefahrenanalyse unter Berücksichtigung der Nutzerkreise.
Die Gefahrenanalyse wird unter Beteiligung des Planers, Betreibers und des Herstellers durchgeführt. In der Verantwortung steht derjenige, der das komplette Türsystem inklusive Inbetriebnahme in Verkehr bringt. In vielen Fällen ist dies der Verarbeiter/Metallbauer und nicht der Antriebshersteller. Die FTA-Richtlinien berücksichtigten neben der DIN 18650 auch die Richtlinie der Berufsgenossenschaft für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore (BGR 232) sowie die Richtlinie für automatische Schiebetüren in Rettungswegen (AutSchR), die weiterhin ihre Gültigkeit behalten.
- FTA-Richtlinie 3 (Feb. 2007)
Notbehelfseinrichtung für automatische Drehflügeltürsysteme - FTA Richtlinie 2 (Mai 2006)
Notbefehlseinrichtung für automatische Schiebetüren und automatischen Schiebetüren in Rettungswegen - FTA-Richtlinie 1 (April 2006)
Verriegeln von automatischen Schiebetüren in Rettungswegen
