Sprachalarmierung
Weil Menschen im Gefahrenfall nachweislich viel eher auf Sprach- und Verhaltenshinweise als auf Alarm- oder Hupsignale reagieren, wurde 2007 die DIN VDE 0833-4 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall eingeführt. Sie schreibt eine integrierte Sprachalarmierung für die Brandmeldetechnik von Sonderbauten vor - also für Hotel- und Verwaltungsgebäude, Messe- und Veranstaltungshallen, Einkaufszentren, Schulen etc. In solchen Gebäuden ist demnach die kombinierte Installation von Brandmelde- und Sprachalarmanlagen erforderlich.
Gallerie
Sprachalarmanlagen gehören zur Gruppe der elektroakustischen Anlagen (ELA). Im Notfall wird die ELA durch die Brandmeldeanlage angesteuert. Über gespeicherte Sprachdurchsagen werden direkte Anweisungen für das richtige Verhalten gegeben, so dass Menschen sich auch selbst retten und ein Gebäude schnell verlassen können.
Planer sollten sich nach DIN 14675 Brandmeldeanlagen - Aufbau
und Betrieb zertifizieren lassen oder eine Errichterfirma
beauftragen. Wichtig für die Planung ist zum Beispiel das
Einbeziehen vorhandener Störpegel, der Nachhallzeit von Räumen, der
Akustikbewertung, der Brandmeldebereiche und Lautsprecherlinien, um
eine maximale Sprachverständlichkeit zu erzielen. Die Norm schreibt
eine so genannte A/B-Installation vor, also zwei getrennte
Zuleitungen für jeden Bereich (maximal 1.600 m²). Fällt eine
Lautsprecherlinie aus, muss die andere noch deutlich zu verstehen
sein. Die Funktionstüchtigkeit aller Lautsprecherlinien muss
permanent überwacht werden, auch die Schnittstelle zwischen
Brandmelde- und Sprachalarmzentrale ist in der Norm
spezifiziert.