Rauchmelder - Einbaupflichten
In neun Bundesländern vorgeschrieben
Als neuntes Bundesland machte Sachsen-Anhalt im Dezember 2009 den Einbau von Rauchmeldern in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren über die Landesbauordnung (LBO) zur Pflicht. Etwa 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland durch Brände, etwa 6.000 werden dabei verletzt. Gefährlicher noch als das Feuer selbst ist der Rauch - viele Brandopfer ersticken im Schlaf, denn schon einige Atemzüge können tödlich sein.
Rauchmelder können Leben retten, denn sie schlagen bei Rauchentwicklung Alarm und reißen die Bewohner mit schrillem Signalton aus dem Schlaf. Trotz der Forderung von Brandschutz- und Sicherheitsexperten nach einer gesetzlichen Pflicht zur Installation von Rauchmeldern ist diese in bisher nur neun Bundesländern durch die LBO vorgeschrieben: in Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen, Sachsen-Anhalt, in Bremen und im Saarland.
Nach DIN 14676, die den LBO zu Grunde liegt, sind Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen, mit mindestens einem Rauchmelder auszustatten. Die Geräte müssen nach DIN 14604 zertifiziert sein. Für die Installation sind in der Regel die Eigentümer verantwortlich, die Bewohner müssen dafür sorgen, dass die Geräte betriebsbereit sind.
In den Bundesländern, deren Landesbauordnungen keine Rauchmelder vorschreiben, sollten Eigentümer in ihrem eigenen Interesse trotzdem nicht darauf verzichten, denn die Geräte kosten wenig, sind einfach zu installieren und verhindern im Brandfall großen Schaden. Detaillierte Informationen zur Gesetzgebung der einzelnen Länder finden Sie unter Surftipps.
Bildnachweis: Firex, D-Secour European Safety Products
