Barrierefreie Leitsysteme für öffentliche Gebäude nach DIN 18040-1
Im Oktober 2010 wurde die DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude herausgegeben. Der Anwendungsbereich dieser Norm ist sehr breit ausgelegt – dazu gehören beispielsweise Museen und Universitäten, Sport- und Schwimmhallen, Krankenhäuser und Pflegeheime, Büro- und Verwaltungsgebäude, gewerbliche und gastronomische Betriebe, aber auch Garagen und Toilettenanlagen. Die Norm gilt für Neubauten und soll sinngemäß auch bei Umbauten und Modernisierungen Anwendung finden.
Teil 4.4 der Norm befasst sich mit Systemen zum Warnen, Orientieren, Informieren und Leiten in öffentlichen Gebäuden. Ganz wesentlich für die Vermittlung wichtiger Informationen in einem Gebäude ist, dass sie durch mindestens zwei Sinne (z.B. visuell und taktil) erfahrbar sind und nicht durch andere Hinweise überlagert werden. Visuelle Informationen sollten auch von sehbehinderten Menschen, akustische Informationen auch von Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen verstehbar sein. Bei visuellen Informationen spielen nicht nur Größe und Form eine Rolle, sondern beispielsweise auch der Leuchtdichtekontrast (bei Schwarz-Weiß-Kombinationen ist er besonders hoch). Taktile Informationen können mit den Fingern, mit den Händen, mit dem Langstock oder den Füßen wahrgenommen werden.
Weiterhin enthält die Norm Angaben über Bedien- und Ausstattungselemente sowie Kommunikationsanlagen. Bedienelemente sollten grundsätzlich nach dem Zwei-Sinne-Prinzip gestaltet und stufenlos zugänglich sein. Ausstattungselemente, wie z.B. Schilder oder Vitrinen, dürfen die nutzbaren Breiten und Höhen von Räumen nicht beeinträchtigen und sollten für blinde Menschen mit dem Langstock ertastbar sein.
Auch bei Brandschutzkonzepten muss der Aufenthalt von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden, indem beispielsweise sichere Bereiche geschaffen werden für Personen, die sich nicht selbst retten können. Akustische Alarmsignale sollten u.a. in WC-Anlagen zusätzlich visuell wahrnehmbar sein.
Bildnachweis: Hyperjoint, Berlin
