Rutschsicherheit

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Anforderungen der Normen und Bewertung von Schiefer

Im privaten Wohnungsbau gibt es keine Vorschriften bezüglich der Rutschsicherheit von Bodenbelägen. Für öffentlich genutzte Flächen sind bestimmte Rutschwiderstände vorgeschrieben, die sowohl von bruchrauen als auch spaltrauen Schieferplatten erfüllt werden.

Grundsätzlich ist die Bestimmung des Rutschwiderstandes durch zwei DIN-Normen entsprechend den Nutzungsarten geregelt:

  • Für Arbeitsräume in öffentlichen Bereichen gilt die Einteilung der rutschhemmenden Eigenschaften in die Klassen R 9 - R 13, geregelt durch die DIN 51130: Prüfung von Bodenbelägen – Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr, Begehungsverfahren Schiefe Ebene
  • Für Nassräume in öffentlichen Bereichen besteht eine Einteilung der rutschhemmenden Eigenschaften in die Bewertungsgruppen A, B und C, festgelegt durch die DIN 51097: Prüfung von Bodenbelägen; Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft; Nassbelastete Barfußbereiche; Begehungsverfahren; Schiefe Ebene

R 9 stellt die Mindestanforderung an den Rutschwiderstand für öffentliche Räume dar, z.B. für allgemein genutzte Büroräume, Arztpraxen, Verkaufsräume oder Gaststätten. Die Maximalforderung R 13 gilt dagegen nur noch für Bodenbeläge in Schlachthöfen. Welcher Belag diesen Anforderungen genügt, ist für viele Materialien der Liste „Geprüfte Bodenbeläge – Positivliste“ zu entnehmen (herausgegeben vom BGIA - Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung).

Schiefer enthält diese Liste jedoch nicht, denn wie bei allen Natursteinen, ist jeder ein Unikat und kann deshalb nach einer Prüfung nicht stellvertretend für alle Exemplare dieser Art gelten. Informationen zur Rutschsicherheit gibt das Forschungsprojekt Rutschhemmende Eigenschaften von Natursteinfußböden der gesetzlichen Unfallversicherung Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Schiefer und 43 andere Natursteine wurden im Rahmen des Projektes auf ihre Rutschsicherheit untersucht und uneingeschränkt der Bewertungsgruppe R 9 zugeordnet (siehe Surftipps).

Bei einer genauen Bewertung der Unfallgefahr kann zusätzlich die Oberflächenbehandlung der Steine eine Rolle spielen. So hat z.B. der norwegische Schieferproduzent Minera Norge seinen Oppdal-Schiefer der DIN 51130 entsprechend prüfen lassen, dabei sind folgende Bewertungsgruppen ermittelt worden:

  • Geschliffene Oberfläche (C 600): R 9
  • Gebürstete Oberfläche: R 10
  • Spaltraue Oberfläche: R 12

Surftipps

www.vbg.de >  Forschungsprojekt: Rutschhemmende Eigenschaften von Natursteinfußböden