SiGe-Plan
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan
Mit der Verordnung über Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen (Baustellenverordnung), die am 01.07.1998 in Kraft trat, wurde die EG-Baustellenverordnung in nationales Recht umgesetzt.
Das generelle Ziel sind weitere Verbesserungen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der am Bau Beschäftigten.
Die Ziele im Einzelnen:
- Berücksichtigung der Arbeitssicherheit bereits bei der Vorbereitungs- und Planungsphase
- Verbesserung der Arbeitskoordination der verschiedenen am Bau tätigen Firmen
- Planung und Schaffung von Sicherheitsmaßnahmen und Sicherheitseinrichtungen für die spätere Bauwerkserhaltung
Die BaustellenVO ergänzt die bereits bestehenden Bestimmungen des Arbeitsschutzes um folgende Pflichten des Bauherrn:
- Vorankündigung des Bauvorhabens bei der zuständigen Behörde (wenn Arbeiten länger als 30 Tage dauern oder wenn mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig auf der Baustelle tätig sind)
- Bestellung von Koordinatoren
- Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
- Erstellung einer Unterlage für spätere Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten
Die ordnungsgemäße Anwendung von Arbeitsverfahren wird u.a. überwacht nach dem Vorhandensein von Aufbau- und Verwendungsanleitungen für auf der Baustelle eingesetzte Baugeräte jeder Art.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.sigeplan.de.