SiGe-Plan

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Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan


Mit der Verordnung über Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen (Baustellenverordnung), die am 01.07.1998 in Kraft trat, wurde die EG-Baustellenverordnung in nationales Recht umgesetzt.


Das generelle Ziel sind weitere Verbesserungen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der am Bau Beschäftigten.
Die Ziele im Einzelnen:

  • Berücksichtigung der Arbeitssicherheit bereits bei der Vorbereitungs- und Planungsphase
  • Verbesserung der Arbeitskoordination der verschiedenen am Bau tätigen Firmen
  • Planung und Schaffung von Sicherheitsmaßnahmen und Sicherheitseinrichtungen für die spätere Bauwerkserhaltung

Die BaustellenVO ergänzt die bereits bestehenden Bestimmungen des Arbeitsschutzes um folgende Pflichten des Bauherrn:

  • Vorankündigung des Bauvorhabens bei der zuständigen Behörde (wenn Arbeiten länger als 30 Tage dauern oder wenn mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig auf der Baustelle tätig sind)
  • Bestellung von Koordinatoren
  • Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
  • Erstellung einer Unterlage für spätere Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten

Die ordnungsgemäße Anwendung von Arbeitsverfahren wird u.a. überwacht nach dem Vorhandensein von Aufbau- und Verwendungsanleitungen für auf der Baustelle eingesetzte Baugeräte jeder Art.


Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.sigeplan.de.