Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Gerüstbau
Die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Gerüstbau stützen sich auf die DIN 4420 und erläutern diese für die unterschiedlichen Gerüstbauarten. In diesen Regeln sind für den Gerüstherteller und -anwender die für die Regelausführung der jeweiligen Gerüstbauart spezifische Anforderungen sowie die im berufsgenossenschaftlichen Vorschriftenwerk enthaltenen Bestimmungen zusammengestellt.
Die Reihe "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Gerüstbau" umfasst folgende Teile:
- Allgemeiner Teil (mit Anhang DIN 4420)
- Teil 1 - Systemgerüste (Rahmen- und Modulgerüste)
- Teil 2 - Stahlrohr-Kupplungsgerüste
- Teil 3 - Auslegergerüste
- Teil 4 - Konsolgerüste für den Hoch- und Tiefbau
- Teil 5 - Konsolgerüste für den Stahl- und Anlagenbau
- Teil 6 - Bockgerüste (Mauerwerksbau)
- Teil 7 - Fahrgerüste
- Teil 8 - Kleingerüste
- Teil 9 - Hängegerüste
- Flächengerüste für Aufzugsschächte
Die Regeln finden Anwendung auf das Auf-, Um- und Abbauen sowie auf die Verwendung der jeweiligen Gerüste.
Auf der Website der gewerblichen Berufsgenossenschaften finden Sie weitere Informationen und eine Bestellmöglichkeit der "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Gerüstbau".