Leitergerüste

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Definition nach DIN 4420:
Leitergerüste sind Systemgerüste aus Gerüstleitern mit hölzernen Holmen und mit Sprossen aus Holz oder Stahl.
Leitergerüste bilden in der Entwicklung der Gerüste den Übergang von den Stangengerüsten aus einzelnen Holz-Stielen zu den Rahmen aus Stahl oder Aluminium der modernen Rahmengerüste.

Die "Leitern" haben Holme aus Holz und fest eingebaute Sprossen aus Holz in bestimmten Abständen. Später in der Entwicklung erhalten die Holme Bohrungen in einem bestimmten Raster, durch die Rundstahl gesteckt wird, auf den dann die Holz-Bohlenbeläge aufgelegt werden. Die Beläge können genau auf der Höhe auf der gearbeitet werden muss angebracht werden.

Die Leitern müssen am Gebäude verankert werden.
Der Leiterabstand richtet sich nach der Gerüstgruppe und nach den verwendeten Bohlen als Belag. Leitergerüste dürfen nur in Gerüstgruppe 1 bis 3 verwendet werden.

Die Bezeichnung eines Arbeitsgerüstes (AG) als Leitergerüst (LG) und als Standgerüst (SL) mit längenorientierter Gerüstlage der Gerüstgruppe 3:

Gerüst DIN 4420-AG-LG-SL 3