Lastannahmen für die Bemessung
Für die Bemessung sind folgende Lastannahmen zu berücksichtigen:
Ständige Einwirkungen
- Eigenlast des planmäßig aufzubringenden Frischbetons
- Gewicht der Bewehrung
- Eigenlast der Schalungs- und Traggerüstteile
Einwirkungen mit begrenzter Dauer
- Ersatzlasten aus Arbeitsbetrieb
- Scheelasten brauchen nicht berücksichtigt werden
- horizontale Ersatzlasten (H = V/100)
- Windlasten nach DIN 1055
Die geforderten Standsicherheitsnachweise sind in DIN 4421 Abschnitt 6 beschrieben.