Lastannahmen für die Bemessung

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Für die Bemessung sind folgende Lastannahmen zu berücksichtigen:


Ständige Einwirkungen

  • Eigenlast des planmäßig aufzubringenden Frischbetons
  • Gewicht der Bewehrung
  • Eigenlast der Schalungs- und Traggerüstteile

Einwirkungen mit begrenzter Dauer

  • Ersatzlasten aus Arbeitsbetrieb
  • Scheelasten brauchen nicht berücksichtigt werden
  • horizontale Ersatzlasten (H = V/100)
  • Windlasten nach DIN 1055

Die geforderten Standsicherheitsnachweise sind in DIN 4421 Abschnitt 6 beschrieben.