Gerüstgruppen

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Arbeitsgerüste sind nach der DIN 4420 in sechs Gerüstgruppen (Tabelle 1) eingeteilt:



Anwendungsbeispiele

  • Arbeitsgerüste der Gerüstgruppe 1 dürfen nur für Inspektionstätigkeiten eingesetzt werden.


  • Arbeitsgerüste der Gerüstgruppe 2 dürfen nur für Arbeiten eingesetzt werden, die kein Lagern von Baustoffen und Bauteilen erfordern.


  • Arbeitsgerüste der Gerüstgruppe 3 dürfen nur für Arbeiten eingesetzt werden, bei denen die Belastung aus Material und Personen das flächenbezogene Nutzgewicht von 200 kg/m² nicht überschreitet z.B. bei
    • maschinellen Putz- und Stuckarbeiten,
    • Dachdeckungsarbeiten,
    • Malerarbeiten,
    • Verfungungsarbeiten und
    • Montagearbeiten.


  • Arbeitsgerüste der Gerüstgruppe 4, 5 und 6 dürfen für Arbeiten eingesetzt werden, bei denen Baustoffe oder Bauteile auf dem Gerüstbelag abgesetzt oder gelagert werden. Dabei darf jeweils die zulässige Belastung nach Tabelle 1 nicht überschritten werden. Z.B. bei
    • Maurerarbeiten,
    • Putzarbeiten,
    • Bewehrungsarbeiten,
    • Fliesen- und Natursteinarbeiten und bei
    • Montagearbeiten.


    Vorraussetzung ist jedoch, dass bei Materiallagerung auf der Belagfläche eine Durchgangsbreite von mindestens 0,20 m erhalten bleibt.