Gerüstgruppen
Arbeitsgerüste sind nach der DIN 4420 in sechs Gerüstgruppen (Tabelle 1) eingeteilt:
Anwendungsbeispiele
- Arbeitsgerüste der Gerüstgruppe 1 dürfen nur für Inspektionstätigkeiten eingesetzt werden.
- Arbeitsgerüste der Gerüstgruppe 2 dürfen nur für Arbeiten eingesetzt werden, die kein Lagern von Baustoffen und Bauteilen erfordern.
- Arbeitsgerüste der Gerüstgruppe 3 dürfen nur für Arbeiten eingesetzt werden, bei denen die Belastung aus Material und Personen das flächenbezogene Nutzgewicht von 200 kg/m² nicht überschreitet z.B. bei
- maschinellen Putz- und Stuckarbeiten,
- Dachdeckungsarbeiten,
- Malerarbeiten,
- Verfungungsarbeiten und
- Montagearbeiten.
- Arbeitsgerüste der Gerüstgruppe 4, 5 und 6 dürfen für Arbeiten eingesetzt werden, bei denen Baustoffe oder Bauteile auf dem Gerüstbelag abgesetzt oder gelagert werden. Dabei darf jeweils die zulässige Belastung nach Tabelle 1 nicht überschritten werden. Z.B. bei
- Maurerarbeiten,
- Putzarbeiten,
- Bewehrungsarbeiten,
- Fliesen- und Natursteinarbeiten und bei
- Montagearbeiten.
Vorraussetzung ist jedoch, dass bei Materiallagerung auf der Belagfläche eine Durchgangsbreite von mindestens 0,20 m erhalten bleibt.