Gerüstabmessungen

Stahlrohr-Kupplungsgerüste als Fassadengerüste dürfen in der Regelausführung bis zu

  • einer Gerüsthöhe von 30 m bei Verwendung von Stahlrohren Typ 4 nach DIN 4427
  • einer Gerüsthöhe von 20 m bei Verwendung sonstiger Stahlrohre
  • einer Systembreite < 1,00 m
  • einem senkrechten Abstand der Gerüstlagen von 2,00 m und
  • den vorgeschriebenen Ständerabständen aufgebaut werden.
Ständerabstände:
  • Gerüstgruppe 1 oder 2 = 2,50 m
  • Gerüstgruppe 3 oder 4 = 2,00 m
  • Gerüstgruppe 5 = 1,50 m
  • Gerüstgruppe 6 = 1,20 m
Bei den Systemgerüsten sind die Ständerabstände durch die Systemmaße der Horizontalrahmen (1,25 m, 2,50 m, 3,00 m) vorgegeben bzw. entsprechend der Zulassung bei der vorgegebenen Belastung einzuhalten.

Als Zubehör sind Überbrückungsträger fester Bestandteil in Rohr-Kupplungsgerüsten.