Gerüstabmessungen
Stahlrohr-Kupplungsgerüste als Fassadengerüste dürfen in der Regelausführung bis zu
- einer Gerüsthöhe von 30 m bei Verwendung von Stahlrohren Typ 4 nach DIN 4427
- einer Gerüsthöhe von 20 m bei Verwendung sonstiger Stahlrohre
- einer Systembreite < 1,00 m
- einem senkrechten Abstand der Gerüstlagen von 2,00 m und
- den vorgeschriebenen Ständerabständen aufgebaut werden.
- Gerüstgruppe 1 oder 2 = 2,50 m
- Gerüstgruppe 3 oder 4 = 2,00 m
- Gerüstgruppe 5 = 1,50 m
- Gerüstgruppe 6 = 1,20 m
Als Zubehör sind Überbrückungsträger fester Bestandteil in Rohr-Kupplungsgerüsten.