Ausschreibung "Sichtbeton"
Checkliste für die Ausschreibung von „Sichtbeton“ als Versuch einer objektiven Grundlage für die Abnahme der Betonoberflächen als
- sichtbar bleibende gestalterische Betonoberflächen oder
- technisch anspruchsvolle Betonoberflächen z.B für Beschichtungen, bei Trinkwasserbehältern o.ä.
Allgemein: Die Definition von Merkmalen der Betonoberflächen soll vor Ausführung bereits im Leistungsverzeichnis und den Plänen so eindeutig vorgenommen werden, dass ein gemeinsames Verständnis aller am Projekt Beteiligten besteht.
Im Einzelnen wird empfohlen folgende Punkte explizit zu beschreiben:
Grundsätzliche Anforderung
- gestalterisch oder
- technisch
Oberflächenstruktur
- Schalungshaut und deren Befestigung
- Rahmenschalungsabdrücke zulässig
- Farbgebung („Gleichmäßigkeit" technisch nur bedingt möglich)
Flächengliederung
- Systemschalung entsprechend der Systemmaße
- definiertes Fugenbild
Ebenflächigkeit
- Nach DIN 18 202 oder anderen Normen
- höhere Anforderungen, soweit technisch machbar und sinnvoll
Dichtigkeit am Elementstoß
- unvermeidliches Ausbluten (Ausrinnen von Zementleim) sollte auf ein zulässiges Maß begrenzt werden
(z.B. auf 5 % der abgewickelten Elementfugen)
Arbeitsfugen
- über eingelegte Leisten (Trapez ö.ä.)
- technisch unvermeidbarer Überzahn zulässig (z.B. max 2 mm)
Kantenausbildung
- einheitlich z.B. mit Dreikantleisten
- bei „scharfkantig“ muss eine unvermeidliche Menge bezogen auf die jeweilige Kantenlänge als zulässig definiert werden (z.B. 5 %)
Ankersysteme
- wiedergewinnbar mit Hüllrohr und Verschluss-Stopfen
- explizit definiert nach Gestaltung oder technischen Anforderungen (z.B. wasserundurchlässig, schalldämmmend, Luftdruckbeständig)
Ausschalfristen
- nach ausreichender Erhärtung entsprechend den geltenden Normen ohne Bezug auf Nachbehandlung der Oberfläche
- nach definierten Anforderungen
Nur wenn sich der planende Architekt über alle diese Details Gedanken macht und seine Vorstellungen genau definiert, kann dies in der Umsetzung berücksichtigt werden. Damit könnten viele Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Abnahme vermieden werden.