Rückbaubarkeit
Je einfacher ein Gebäude wieder in seine Bestandteile zerlegt werden kann, umso besser ist seine Eigenschaft „Rückbaubarkeit“ zu beurteilen. Nachhaltige Bauwerke sollten Rückbaubeschreibungen erhalten, in denen der Nachweis geführt wird, wie das Gebäude schadlos in den Energie- und Materialkreislauf zurückgeführt werden kann. Die Baustoffe und Konstruktionen sind im Sinne ihrer möglichen
- Weiternutzung,
- Wiederverwendung,
- getrennten Verwertung und
- getrennten Entsorgung/Deponierung auszuwählen bzw. zu planen.
Für die Beurteilung der Rückbaubarkeit - und im engen Zusammenhang damit der Recyclingfreundlichkeit - wurde vom Bundesministerium für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung (BMVBS) ein Kriteriensteckbrief mit Checkliste entwickelt. Das betrachtete Bauwerk wird danch in die vier Bereiche eingeteilt:
- technische Gebäudeausrüstung,
- nichtkonstruktive (Aus-)Bauelemente,
- nicht tragende Rohbaukonstruktion,
- tragende Rohbaukonstruktion.
Der Kriteriensteckbrief „Rückbaubarkeit, Recyclingfreundlichkeit" steht als Pdf-Dokument auf der unten angegebenen Webseite des BMVBS www.nachhaltigesbauen.de zum Download zur Verfügung.
Bildnachweis: Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg
Zum Thema
- Recycling
