Recycling
Wenn die bei Bau und Betrieb eines Gebäudes eingesetzten Materialien nach ihrer ursprünglichen Nutzung für eine neue Verwendung eingesetzt werden, spricht man von Recycling: Aus einem Abfallprodukt wird ein Sekundärrohstoff.
Im Sinne des nachhaltigen Bauens soll beim Rückbau von Gebäuden und Gebäudeteilen ein möglichst hohes Maß an Recyclingfähigkeit sichergestellt werden, indem bereits in der Planungsphase, insbesondere bei der Materialauswahl, folgende Faktoren beachtet werden:
- Homogenität
Die verwendeten Baustoffe sollten nach Möglichkeit homogen sein. Je weniger unterschiedliche Materialien in einem Gebäude verwendet werden, desto weniger unterschiedliche Entsorgungswege müssen in der Regel berücksichtigt werden.
- Trennbarkeit
Sind die eingesetzten Materialien und Materialverbindungen leicht trennbar, erhöht dies die Wahrscheinlichkeit auf eine sortenreine Trennung. Je sortenreiner Materialien getrennt werden können, umso größer ist die Chance, sie wieder einsetzen zu können.
- Schadstofffreiheit
Durch die Auswahl und Verwendung von schadstofffreien, recycelbaren Baustoffen kann der Materialkreislauf verlängert und wirtschaftlich optimiert werden. Je hochwertiger die einzelnen Gebäudeelemente recycelt werden können, umso vorteilhafter ist die Bewertung der Eigenschaft „Recyclingfreundlichkeit“.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) definiert Recycling von Baumasse bzw. -materie als den „Wiedereinsatz von Materialien oder Bauteilen nach partieller oder völliger Formauflösung bzw. Veränderung, und das Prinzip der Umwandlung von Materialien oder Bauteilen in neue Werkstoffe oder Produkte, ggf. unter Verlust der Materialidentität und/oder Gestalt“ (nach Kriteriensteckbrief „Rückbaubarkeit, Recyclingfreundlichkeit“ des BMVBS). Daraus ergeben sich weitere Kriterien zur Einteilung von Baustoffen und -teilen in Bezug auf den möglichen Wiedereinsatz und dementsprechende Nachhaltigkeit:
- Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung: Nicht mehr benötigte Materialien oder Bauteile werden an einem anderen Ort wieder eingesetzt. Die Vernichtung, Zerlegung oder Beseitigung kann somit entfallen.
- Energetische Verwertung oder Verfüllung: Verwendung von brennbaren Reststoffen bzw. Abfällen zur Energieerzeugung durch direkte Verbrennung und Aufbereitung zu Materialien, die zur Verfüllung bestimmt sind.
- „Einfache“ Beseitigung: für Materialien ohne Verwertungskonzept.
- Entsorgung als Sondermüll: für Materialien und Bauteile, die mit Schadstoffen belastet sind.
