Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zeigt Wirkung

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Bau- und Planungsunternehmen ziehen in Umfrage positive Bilanz nach einem Jahr Nutzungspflicht.

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EE-WärmeG) gehört die Planung und der Einbau von Heizungen auf Basis regenerativer Energien zur täglichen Praxis der deutschen Bauschaffenden. Etwa zwei Drittel der Neubauten wurden im vergangenen Jahr mit einer solchen Heizungsanlage ausgestattet. Die Übrigen erhielten stattdessen die im Gesetz vorgesehenen Ersatz­maßnahmen. Das geht aus einer Umfrage von tns emnid im Auftrag der Agentur für Erneuerbare Energien hervor.

Das EE-WärmeG schreibt vor, dass bei Neubauten ein Mindestanteil des Wärmeenergiebedarfs aus Sonnenenergie (min. 15%), aus Biomasse (min. 50%) oder Erd- und Umweltwärme (min. 50%) gedeckt werden muss. Alternativ erkennt das Gesetz auch zusätzliche Dämmmaßnahmen oder die Wärmeversorgung aus Fernwärmenetzen, Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung an.

Die Umfrage bei 500 Bauunternehmen, gewerblichen Bauträgern sowie Architektur- und Ingenieurbüros im Dezember 2009 ergab folgendes Bild:
Solar­thermie­­­­anlagen machten 2009 mit 39% den größten Anteil der verwendeten Heizungstechnologien auf Basis Erneuerbarer Energien aus. Dahinter folgen Heizungen mit Erdwärmenutzung (27%) und Umwelt­wärmenutzung (14%), Holz- oder Pelletheizungen (14%), Biogas- (5%) und Pflanzenölheizungen (0,9%). Die Wärmepumpentechnik, zusammengefasst über Erd- und Umweltwärme, erreicht insgesamt sogar einen Anteil von 41% und wird so zum Spitzenreiter im Neubau. Bei 34% der Neubauten wurden die gesetzlichen Mindestanteile für Erneuerbare Energien übertroffen. Solche Maßnahmen erhalten eine Förderung aus dem Marktanreizprogramm.