EnEV 2009 - Änderungen im Vergleich zur EnEV 2007
Die verschiedenen Novellen und Neufassungen der Energieeinsparverordnung EnEV beschäftigen Architekten seit Jahren. Diese Übersicht bezieht sich auf die wichtigsten Änderungen der EnEV 2009 gegenüber der EnEV 2007:
- Für Außenbauteile werden die Anforderungen um ca. 15 % angehoben, für den Jahres-Primärenergiebedarf sogar um ca. 30 %.
- Die Grenzwerte des Primärenergiebedarfs werden anhand eines Referenzgebäudeverfahrens ermittelt. Mit Hilfe von Computerprogrammen, mit denen die Planung begleitet wird, lassen sich die Werte automatisch berechnen.
- Das Jahresbilanzverfahren kommt nicht mehr zur Anwendung.
- HT' (Höchstwert des Transmissionswärmeverlustes) wird über den Gebäudetyp festgelegt, nicht mehr in Abhängigkeit zum A/Ve Verhältnis. Die wärmeübertragende Umfassungsfläche wird dann mit dem Faktor 0,4 für frei stehende Gebäude multipliziert (einseitig angebaut Faktor 0,45, sonst Faktor 0,5).
- Gibt es keine gesicherten Erfahrungswerte oder anerkannte Regeln der Technik, können für die Berechnung der Heizsysteme ähnliche energetische Eigenschaften angesetzt werden. Die 76 %-Regelung entfällt.
- Die Gebäudenutzfläche AN für Wohngebäude wird über das beheizte Gebäudevolumen (Ve) ermittelt (AN = 0,32 Ve). Die geplante Neuregelung der EnEV wird hier etwas mehr differenzieren und bei Geschosshöhen unter 2,50 m und über 3,00 m mit der Formel AN = [(1/hG)-0,04] Ve rechnen.
- Die Nachrüstung der obersten Geschossdecken wird auf begehbare oberste Geschossdecken erweitert, wenn nicht ein unangemessener Aufwand oder Unwirtschaftlichkeit dem entgegensteht.
- Die Nachrüstverpflichtungen bei Anlagen und Gebäuden werden auch auf selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser übertragen.
- Die Einhaltung der Nachrüstpflichten und anlagetechnischen Bestimmungen soll durch die Bezirksschornsteinfeger überprüft werden.
- Die Qualifikationsanforderungen und der Kreis der Berechtigten zur Ausstellung von Energieausweisen werden erweitert.
