EnEV 2009 ist da!

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Neubau und Altbau

Seit dem 1. Oktober 2009 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Damit ist ein weiterer Schritt für den Klimaschutz innerhalb der Baubranche in Deutschland umgesetzt worden. Wie groß dieser Schritt sein wird, ist nach wie vor umstritten. Unumstritten sind die Anforderungen, die diese Novelle der EnEV 2007 an die Architekten stellt. Als die beiden wichtigsten Änderungen gelten einerseits die geforderten 30 % weniger Jahresprimärenergiebedarf gegenüber der EnEV 2007 und andererseits die Verwendung des Referenzgebäudeverfahrens zur Bilanzierung von Wohngebäuden. Auf welche Art und Weise die 30 %-ige Reduktion des Jahresprimärenergiebedarfes konkret erreicht werden soll, lässt der Gesetzestext dabei offen.

Um die Flut an Informationen - die momentan über jeden Architekten hereinbricht - verständlicher zu machen, sind im Folgenden die wichtigsten Eckdaten und Änderungen bezüglich Neu- und Altbauten zusammengefasst:

Neubau
„Zu errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass der Jahresprimärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung den Wert des Jahresprimärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung mit der in Anlage 1 Tabelle 1 angegebenen technischen Referenzausführung nicht überschreitet.” (Auszug §3)
Daraus folgt: Die EnEV 2009 stellt im Neubaubereich keine konkreten Anforderungen an einzelne Bauteile oder Gebäudeanlagen. Die Architekten und Bauherren sind jedoch an die Einhaltung des Jahresprimärenergiebedarfs gebunden. Zur Erläuterung des Referenzgebäudes und welche Anforderungen mit ihm gestellt werden, können Sie entweder im Gesetzestext selbst nachschlagen, oder - als schnelle Orientierungshilfe - Abbildung 1 vergrößern. Dort sind die wichtigsten U-Werte für ein Referenzgebäude zeichnerisch dargestellt.

Im Allgemeinen entsprechen Neubauten den Anforderungen der EnEV 2009 oder können diese durch kleinere Eingriffe gewährleisten. Die marktüblichen Produkte und Konstruktionen gewährleisten meist den EnEV-Standard. An welcher Stelle die Primärenergie zusätzlich verringert werden soll, ob mit einer besonders guten Dämmung, über Wärmedämm-Isolierglas oder vielleicht doch lieber eine ausgefeilte Anlagentechnik, bleibt den Bauherren bzw. den Architekten überlassen.

Altbau
„Änderungen im Sinne der Anlage 3 Nr. 1 bis 6 bei beheizten oder gekühlten Räumen von Gebäuden sind so auszuführen, dass (...) geänderte Wohngebäude insgesamt die jeweiligen Höchstwerte des Jahresprimärenergiebedarfs und des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts nach § 3 Abs. 1, (...) um nicht mehr als 40 vom Hundert überschreiten."
(Auszug §9)
Einfach ausgedrückt, gibt der Gesetzgeber damit vor, dass bei Modernisierungsmaßnahmen ebenfalls die Art und Weise wie Primärenergie eingespart werden soll, offen bleibt. Wichtig ist nur, dass entweder die Werte aus Anlage 3 eingehalten werden oder die des Referenzgebäudes für Neubauten nicht um mehr als 40 % überschritten werden. Die Anlage 3 ist deshalb so informativ, weil dort einzelnen Maßnahmen mit einzuhaltenden U-Werten direkt verbunden werden. Sie ist auf den Seiten 52 - 58 der unten angehängten Pdf-Datei (Nicht amtliche Lesefassung der EnEV 2009 vom BMVBS) zu finden.

Als Verschärfung der alten EnEV gilt die Anforderung für Teilsanierungen: Werden mehr als 10 % der Außenbauteile modernisiert, muss bereits die EnEV 2009 angewendet werden.

Bildnachweis: Anton Maas, Universität Kassel