EnEG 2009 als Grundlage für neue EnEV
Das Energieeinspargesetz (EnEG) bildet die gesetzliche Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Ziel der Bundesregierung ist es, die mit dem Kyoto-Protokoll zugesagten Verpflichtungen bis 2012 umzusetzen. Dazu bedurfte es einer Verschärfung der bestehenden Regelungen.
Das Energieeinspargesetz ist durch den Bundestag mit Zustimmung durch den Bundesrat in Kraft gesetzt worden. Die Energieeinsparverordnung beruht auf dem § 7 EnEG und enthält für die Überwachung der EnEV einzelne Weisungen. Da die Verwaltungskompetenz der Länder betroffen ist und deren Zustimmung benötigt wird, bedurfte es für eine Neuregelung der EnEV auch einer Novellierung des EnEG.
Durch das Energieeinsparungsgesetz wird die Bundesregierung ermächtigt, Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz und an die Technischen Anlagen (z.B. Heizungs- und Klimaanlagen) zu stellen.
Das Gesetz wurde ursprünglich unter dem Eindruck der Ölkrise 1976 eingeführt. Die Bundesregierung darf seither in Verordnungen auf der Grundlage des EnEG energetische Anforderungen an Gebäude und ihre Anlagentechnik stellen. So entstanden die Heizungsbetriebsverordnung, die Wärmeschutzverordnung, die Heizungsanlagenverordnung, die Heizkostenverordnung und die Energieeinsparverordnung.
Nachdem mit der Änderung des EnEG (2005) auf Forderungen der Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden reagiert wurde, wurde nun mit der (insgesamt dritten) Änderung im Jahr 2009 die Grundlage gelegt, um eine weitere Reduzierung des CO2-Ausstoßes und weitere Energieeinsparungen im Gebäudesektor zu realisieren. Damit sind die Ziele des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung verwirklicht.
Diese Novellierung schuf die gesetzliche Grundlage, um Rechtsverordnungen zu erlassen, zum Beispiel für Nachrüstpflichten unabhängig von geplanten Bau- oder Sanierungsvorhaben am Gebäude, zur Stilllegung elektrischer Speicherheizsysteme und älterer Heizkessel. Zusätzlich wurde die Überwachung der Umsetzung von Energieeinsparungsvorschriften verschärft.
Künftig liegt es mit in der Verantwortung der Fachbetriebe, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Energieeinsparung erfüllt werden. Auch der Heimwerker wird in die Pflicht genommen. Bei Eigenleistung, wie etwa der Dämmung von Leitungen, ist es nun möglich, eine Erklärung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen vom Eigentümer zu verlangen. Miteinbezogen in die Überwachung der Anforderungen aus der EnEV hat die Bundesregierung auch die Schornsteinfeger über eine Änderung des Schornsteinfegergesetzes.
