EU-Baukulturresolution zur Nachhaltigkeit

Umsichtiger Umgang mit Ressourcen

Der Rat der EU verabschiedete am 20. November 2008 in Brüssel eine neue europäische Baukulturresolution. Diese ergänzt eine erste Fassung vom Februar 2001. Erklärtes Ziel der Novelle ist es, "das Leben jetziger und nachfolgender Generationen durch einen umsichtigen Umgang mit Ressourcen und die Förderung ökologischer und sozialer Innovationen nachhaltig zu verbessern". 

Der Rat unterstreicht darin den gesellschaftlichen Stellenwert der Baukultur und ruft dazu auf, einen ganzheitlichen und nachhaltigen Ansatz in der Stadtentwicklung zu verfolgen. Dabei müssen die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, ökologischen und kulturellen Gegebenheiten der Städte und Gemeinden mit einbezogen werden, insbesondere durch die Zusammenarbeit von Verwaltung und Politik mit privaten und öffentlichen Partnern. Der Stellenwert architektonischer Qualität und Vielfalt wird hervorgehoben sowie die Wichtigkeit der Erhaltung und Pflege von Baudenkmälern und natürlichen und städtischen Landschaften.

Vor allem der Umnutzung von bestehenden Gebäuden und Industriebrachen sowie der Energieeinsparung kommt angesichts des Klimawandels eine tragende Rolle zu. Beim Bau öffentlicher Gebäude und bei der Schaffung europäischer Richtlinien sollen deshalb Innovationen auf dem Gebiet des nachhaltigen Bauens besonders gefördert werden.

Die Mitgliedsstaaten sind aufgerufen, der Architektur eine tragende Rolle im Prozess einer nachhaltigen Entwicklung zu sichern und bei der Ausbildung junger Architekten besonderes Augenmerk auf Aspekte der Nachhaltigkeit zu legen.