Die EU-Gebäuderichtlinie
Am 2021 soll jeder Neubau ein Null-Energie-Haus sein
Im Mai 2010 hat das Europäische Parlament die neue EU-Gebäuderichtlinie verabschiedet. Sie soll maßgeblich dazu beitragen, den Energiebedarf der Mitgliedsländer und den Umfang ihrer CO2-Emissionen weiter zu senken sowie ihre Abhängigkeit von Energieimporten zu reduzieren.
Die verschärfte Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Directive on Energy Performance of Buildings - EPBD) schreibt vor, dass alle neuen Gebäude in der EU ab 2021 nahezu auf dem Niveau von Null-Energie-Häusern (nearly zero-energy-buildings) gebaut werden müssen. Neubauten der öffentlichen Hand müssen diese Anforderung sogar bereits zwei Jahre früher (also ab 2019) erfüllen. Für 2015 ist ein Zwischenziel angesetzt: Zu diesem Zeitpunkt müssen die Mitgliedstaaten darlegen, wie sie die gesetzten Vorgaben erreichen wollen.
Bereits 2002 hatten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die erste EPBD erlassen. Die Richtlinie sollte europaweit die Energieeffizienz von Gebäuden erhöhen. Das mittelfristige Ziel dieser ersten EPBD war, die Energieeinsparungen bis zum Jahr 2012 auf 22% zu erhöhen.
Den Grundstein zu beiden Richtlinien bildeten die Initiativen zur Bekämpfung der Klimaveränderung und zur Verbesserung der Versorgung mithilfe des Kyoto-Protokolls und durch das Grünbuch zur Versorgungssicherheit. In der Senkung des Energieverbrauchs mittels Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude sah man eine mögliche Lösung für beide Probleme. Bereits die EPBD I galt für Wohn- und Nichtwohngebäude, einige Gebäude, wie Industrieanlagen und denkmalgeschützte Gebäude, waren und sind allerdings ausgeschlossen.
