Bauregellisten

Bauregellisten sind bauordnungsrechtlich Veröffentlichungen des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt). In ihnen sind die - durch die obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder bauaufsichtlich eingeführten - technischen Regeln für Bauprodukte und Bauarten aufgelistet.

Die technischen Regeln der Bauprodukte für den Mauerwerksbau sind in der "Regelliste A Teil 1" aufgeführt.

Bauprodukte sind nach den Landesbauordnungen:

  • Baustoffe, Bauteile und Anlagen, die hergestellt werden, um dauerhaft in baulichen Anlagen eingebaut zu werden
  • aus Baustoffen und Bauteilen vorgefertigte Anlagen, die hergestellt werden, um mit dem Erdboden verbunden zu werden, wie Fertighäuser, Fertiggaragen und Silos.
Bauprodukte, die mit den in dieser Liste aufgeführten technischen Regeln übereinstimmen, werden demnach als geregelte Bauprodukte bezeichnet, für die keine besonderen Verwendbarkeitsnachweise geführt werden müssen – im Gegensatz zu den nicht geregelten, für die eben diese Nachweise über bauaufsichtliche Zulassungen geführt werden.

Das Zusammenfügen von Bauprodukten bezeichnet der Begriff Bauart.

Die technischen Regeln der Bauart Mauerwerk (nach den Landesbauordnungen bezeichnet der Begriff Bauart das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen) sind durch öffentliche Bekanntmachung in die Liste der Technischen Baubestimmungen bauaufsichtlich eingeführt und somit nach den Bauordnungen zu beachten.

Bauarten, die mit den in dieser Liste aufgeführten technischen Regeln übereinstimmen, werden demnach als geregelte Bauarten bezeichnet, für die keine besonderen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweise geführt werden müssen.

Surftipps

www.dibt.de