Steinformat und Maßordnung
Zur mauerwerksgerechten Ausführung - rationell und ohne größeren Verschnitt - sollte jedem Bauwerk das oktametrische Maßsystem der Mauersteine zugrunde gelegt werden. Die Maßordnung bestimmt wesentlich das Erscheinungsbild von (Sicht-)Mauerwerksbauten.
In der Bundesrepublik gilt seit 1955 die DIN 4172 „Maßordnung im Hochbau”, die auf einem Modul von 12,5 cm basiert. Dieses dient zur Bestimmung der Baurichtmaße, geradzahligen Vielfachen des Moduls. Die Baurichtmaße sind Koordinationsmaße für Planung und Ausführung. Aus den Richtmaßen ergeben sich durch Abzug des Fugenmaßes die Bauteil-Nennmaße. Daraus folgen für die Vermaßung von Mauerwerksbauten bei einer Stoßfugendicke von 1 cm folgende Rohbaumaße:
- Außenmaß = x mal 12,5 (Baurichtmaß) und x mal 12,5 – 1 (Nennmaß)
- Öffnungsmaß = x mal 12,5 (Baurichtmaß) und x mal 12,5 + 1 (Nennmaß)
- Vorsprungsmaß = x mal 12,5 (Baurichtmaß) und x mal 12,5 (Nennmaß)
Das Modul umfasst Stein + Mörtelfuge, ausgehend von 1 cm Fuge. Die Fugen sind heute wesentlich schmaler, die Steine werden dementsprechend größer gefertigt (geschliffen), so dass die Maßordnung beibehalten wird.
Die Steinformate beruhen auf folgendem System:
- Dünnformat (DF): 240 mm x 115 mm x 52 mm
- Normalformat (NF): 240 mm x 115 mm x 71 mm
- 1,5 NF = 2 DF: 240 mm x 115 mm x 113 mm
