Anschluss Haustrennwand - Dach

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Aneinandergereihte Wohngebäude (Doppelhäuser, Reihenhäuser) werden aus Schallschutzgründen mit getrennten Hauswänden ausgeführt bzw. zweischalig mit einer vom Fundament bis zum Dach durchgehenden Trennfuge. Der nicht erwünschten Schallübertragung entsprechend, darf auch im Dach kein tragendes Teil über die Trennfuge hinüberführen. Die Unterdeckung ist im Bereich der Trennwände und deren Zwischenräume mit einer breiten Überlappung zu verlegen. Auch bei der wärmedämmenden Trennfuge muss auf eine bis unter die Dachhaut führende, lückenlose Verlegung geachtet werden.

Die tragenden Dachelemente kragen aus, überdecken die Haustrennwände und müssen sich unabhängig von ihnen bewegen können. Über ihre Eigenverformung können die Unterdeckung - sowie in manchen Fällen eine zum Schutz angebrachte Blechrinne - oberhalb des Wandabschlusses, die Horizontalbewegungen der Konstruktion aufnehmen.