Brandschutz - Klassifizierung bewährter Bauteile

Bauteile, die sich seit langem in der Praxis bewährt haben, unterliegen nicht der Einzelprüfung, sondern sind in der DIN 4102 nach Feuerwiderstandsklassen bewertet und tabellarisch aufgeführt. Die erfassten Bauteile erfüllen die Anforderungen der Landesbauordnungen.

Zu den ursprünglichen Kriterien wie Baustoff und Wanddicke zählen seit 1994 auch die Art des Brandangriffs (von einer oder von allen Seiten) und die Ausnutzung der Tragfähigkeit. Denn bei nicht vollständiger Auslastung ist ein Bauteil im Brandfall tragfähiger als bei 100 % Auslastung. Die Einstufung in Feuerwiderstandsklassen betrifft die in Normen geregelten Bauteile. Für Bauteile mit bauaufsichtlicher Zulassung bestehen entsprechende Einzelnachweise. Die Tabellen der DIN 4102 gelten demnach für Wände und Pfeiler aus Mauerwerk nach DIN 1053 Teil 1 - 4 und für nichttragende innere Trennwände nach DIN 4103 Teil 1 (jeweils unverputzt, aber inklusive aller bewährten Stoßfugenausbildungen). Putze sind gesondert in Klammern aufgeführt. Als Putze zur Verbesserung der Feuerwiderstandsdauer dürfen nur solche der Mörtelgruppe P IV oder aus Leichtmörtel verwendet werden.

Fazit aus den sehr umfangreichen Auflistungen der DIN 4102:
Für den Regelfall (F 90-A, Auslastung 100 % und zulässige Spannung bis 3 N/mm²) erfüllt Mauerwerk normaler, statisch bedingter Ausführung die Brandschutzanforderungen. Die Klassifizierung bezieht sich dabei auf Wände ohne Einbauten. Steck- oder Verteilerdosen dürfen bei raumabschließenden Wänden, sofern sie nicht dicker als 14 cm sind, nicht gegenüberliegen.

Bildnachweis: Bundesverband Porenbetonindustrie, Hannover