Haustrennwände
Haustrennwände werden aus Gründen des Schallschutzes aus zweischalig gemauerten Trennwänden ausgeführt. Die Mindestdicke der Einzelschale beträgt 11,5 cm, das Mindestflächengewicht je Schale 150 kg/m².
Anforderungen für die Ausführung:
- Die Trennfuge muss vom Dach bis zum gemeinsamen Fundament durchgehen. Schallbrücken etwa aus Mörtelresten müssen vermieden werden.
- Trennfugen müssen mindestens 30 mm breit sein; breitere Fugen verbessern den Schallschutz. Die Fugen müssen nach DIN 4109 mit Mineralfaserplatten und nach DIN 18165 Teil 2 mit Trittschallplatten Typ D verfüllt werden. Geschlossenporige Hartschaum- oder Holzfaserplatten sind ungeeignet. Trennfugen dürfen offen bleiben, wenn die flächenbezogene Masse einer Einzelschale mindestens 200 kg/m² beträgt.
- Die Trennfuge muss auch die Decken trennen.
