Haustrennwände

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Haustrennwände werden aus Gründen des Schallschutzes aus zweischalig gemauerten Trennwänden ausgeführt. Die Mindestdicke der Einzelschale beträgt 11,5 cm, das Mindestflächengewicht je Schale 150 kg/m².

Anforderungen für die Ausführung:

  • Die Trennfuge muss vom Dach bis zum gemeinsamen Fundament durchgehen. Schallbrücken etwa aus Mörtelresten müssen vermieden werden.

  • Trennfugen müssen mindestens 30 mm breit sein; breitere Fugen verbessern den Schallschutz. Die Fugen müssen nach DIN 4109 mit Mineralfaserplatten und nach DIN 18165 Teil 2 mit Trittschallplatten Typ D verfüllt werden. Geschlossenporige Hartschaum- oder Holzfaserplatten sind ungeeignet. Trennfugen dürfen offen bleiben, wenn die flächenbezogene Masse einer Einzelschale mindestens 200 kg/m² beträgt.

  • Die Trennfuge muss auch die Decken trennen.