Hausschornstein

Bildergalerie | 1 |

Hausschornsteine werden nach DIN 18160 unterschieden in einschalige Schornsteine aus Mauersteinen oder Formsteinen, deren Wände einschalig im mauerwerksgerechten Verband gemauert sind sowie Schornsteine aus Formstücken und mehrschalige Schornsteine aus mehrschaligen Wänden unterschiedlicher Baustoffe.

Für einschalige Schornsteine dürfen verwendet werden:

  • Mauerziegel mit Lochung A nach DIN 105 Teil 1
  • Kalksandstein-Vollsteine nach DIN 106
  • Formstücke aus Leichtbeton nach DIN 18150
  • Formstücke aus Porenbeton nach DIN 4165
Für mehrschalige Schornsteine mit Dämmstoffschicht und beweglicher Innenschale dürfen nachstehend genannte Mauersteine und Formstücke verwendet werden. Dabei ist zu beachten, dass für die Außenschale nur solche Baustoffe eingesetzt werden dürfen, deren oberer Grenzwert der Wasserdampf-Diffusionszahl nach DIN 4108 nicht größer ist als der für die Innenschale ermittelte Dampfdiffusionswiderstand.

Für die Innenschalen:

  • Innenrohrformstücke aus Leichtbeton nach DIN 18147
  • Innenrohrformstücke aus Schamotte nach DIN 18147
Für die Außenschale:
  • Mauerziegel nach DIN 105
  • Mantelformstücke aus Leichtbeton nach DIN 18147
  • Kalksandsteine nach DIN 106
  • Porenbetonsteine nach DIN 4165
  • Hohlblocksteine aus Leichtbeton nach DIN 18151
  • Vollsteine aus Leichtbeton nach DIN 18152
Für Schornsteine aus Formstücken oder Mauersteinen werden Mörtel der Gruppe II oder IIa (DIN 1053-1) verwendet.

Um Kondensatausfall aus den Abgasen im Schornstein zu vermeiden, müssen die Schornsteinwandungen einen ausreichenden Wärmedurchlasswiderstand aufweisen. Dies ist geregelt nach den Wärmedurchlasswiderstandsgruppen I, II und III in DIN 4705 Teil 2.