Energieeinsparverordnungen

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Die Energieeinsparverodnung (EnEV) ist die zurzeit in Deutschland gültige Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagetechnik bei Gebäuden. Sie regelt die Wärme- und Energiebedarfsberechnung und legt die Grenzwerte für den maximalen Energiebedarf eines Gebäudes fest.

Die EnEV ist die Fortführung der Wärmeschutzverordnung (WSchV) unter Einbeziehung der Heizanlagenverordnung (HeizAnlV). Ziel der Verordnung ist die Reduzierung des Energieverbrauchs. Wesentliche Neuerung der EnEV 2002 war die Begrenzung des Primärenergiebedarfs für Heizung und Warmwasser, statt des Heizwärmebedarfs wie in der WSchV. Damit wurden erstmalig bei der Erstellung der Energiebilanz die primärenergetische Effizienz der Energieträger und die Effizienz der Anlagentechnik mit berücksichtigt.

Diese erste EnEV (2002) wurde durch die EnEV 2004 neu geregelt und am 1. Oktober 2007 von einer novellierten Fassung (EnEV 2007) abgelöst. In der Energieeinsparverordnung waren - als gesetzliche Grundlage diente die sogenannte Europäische Gebäuderichtlinie "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" (EPBD) - Fristen für alle Wohn- bzw. Nichtwohngebäude festgelegt worden. Diese Fristen bezogen sich auf die Pflicht bei Erstellung, Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis vorlegen zu müssen.

Das Bundeskabinett hat am 18. März 2009 eine weitere Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) beschlossen. Sie sieht eine Obergrenze des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs - je nach Objekt - um 30% niedriger als ihr Vorgänger (EnEV 2007) vor. Außerdem wird die Wärmedämmung der Gebäudehülle um etwa 15% besser ausfallen. Die EnEV 2009 ist am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten.

Mit der Verordnung wird ein 2007 im "Integrierten Energie- und Klimaprogramm" gefasster Beschluss der Bundesregierung umgesetzt. Die vier bisherigen Stationen der Gesetzgebung bezüglich der EnEV waren:

  1. Fassung vom 16. November 2001 (EnEV 2002)
  2. Bekanntgabe der Neufassung vom 2. Dezember 2004 (EnEV 2004)
  3. Fassung vom 24. Juli 2007 (EnEV 2007)
  4. Fassung vom 18. März 2009 (EnEV 2009), am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten

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