Vormauerschalen

Vormauerschalen zweischaliger Wände aus Backstein oder Klinker unterliegen aufgrund von materialspezifischen Bedingungen (Zusammensetzung, Farbe) sowie thermischen und statischen Belastungen Zwängungsspannungen. Damit diese nicht zu Schäden (Risse infolge unzulässiger Durchfeuchtung) führen, müssen in Vormauerschalen Dehnungsfugen vorgesehen werden. Abhängig von der Anordnung der Gebäudeöffnungen – Unterbrechungen der Wände – werden Dehnungsfugen überflüssig.

Berechnung und Ausführung der Fugen sind geregelt in der DIN 1053-1 Berechnung und Ausführung. Hier sind die Ausführungen sehr allgemein gehalten und lassen viel Spielraum für Planer. Fugenbreiten aufgrund thermischer Ansprüche können über eine Tabelle ermittelt werden. Zu beachten sind außerdem konstruktive Mindestbreiten für dauerelastische Abdichtungen. Mögliche statische Verformungen zwischen Vor- und Hintermauerschale sind wegen der zeitversetzten Ausführung gering und erfordern in vielen Fällen keine besonderen Fugenausbildungen.

Wichtig ist die freie Beweglichkeit der Wandscheiben (vertikale Fugen). Die Trennung der Mauerwerksschalen an den Berührungspunkten mit anderen Bauteilen (Öffnungen, Sockel) durch wasserundurchlässige Sperrschichten dient dabei nicht nur als Dichtung, sondern ermöglicht auch Gleitbewegungen.

Dehnungsfugen in der Vormauerschale sind im Putz fortzusetzen.

Empfehlung:
Bei zweischaligem Ziegelmauerwerk mit Außenputz, mit Luftschicht oder mit Luftschicht und Wärmedämmung sollte der Dehnungsfugenabstand ca. 10 bis 12 m betragen, in der Ausführung mit Kerndämmung etwa 8 bis 10 m. Bei stark besonnten Flächen, dunklen Steinoberflächen, hochwärmedämmendem Untergrund und/oder Verblendschalen mit geringer Masse sind geringere Abstände zu wählen.