CE-Kennzeichnung von Mauersteinen

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Seit April 2005 darf in Deutschland die europäische Normenreihe DIN EN 771 angewandt werden. Damit können Mauersteine aus EU-Mitgliedsstaaten grenzüberschreitend gehandelt und in Verkehr gebracht werden. Jetzt fasste die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau (DGfM) auf knappen drei DIN-A4 Seiten die wichtigsten Auswirkungen für Handel, Planer und Anwender zusammen.

Das betrifft insbesondere die nachfolgenden Produktnormen:

  • DIN EN 771-1 für Mauerziegel
  • DIN EN 771-2 für Kalksandsteine
  • DIN EN 771-3 für Betonsteine
  • DIN EN 771-4 für Porenbetonsteine

Die neuen EN-Mauersteinnormen erleichtern durch eine Europa einheitliche CE-Kennzeichnung der Produkteigenschaften den freien Handel von Waren zwischen den Mitgliedsstaaten der EU. Die Art der Produktbeschreibung entspricht jedoch nicht den geltenden deutschen Bemessungsnormen. Damit Handel, Planer und Verarbeiter ohne aufwändiges Umrechnen alle Produkteigenschaften wie bislang gewohnt erkennen können, hat die deutsche Mauersteinindustrie Wert auf sogenannte "Restnormen" gelegt. Weil nach diesen Normen gekennzeichnete Mauersteinprodukte die Eigenschaften in der gleichen Art wie die nationalen Bemessungsnormen beschreiben, ändert sich für deutsche Planer und Anwender im Wesentlichen nichts. Die Hersteller von Werkmörteln haben ihre Produktion den neuen europäischen Normen so angepasst, dass sich für den Anwender kaum etwas ändert.

Interessenten können das Merkblatt auf den nachfolgend genannten Internetseiten der DGfM als Pdf-Dokument herunterladen.

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