Merkblatt zum Eurocode 6-3
Vereinfachte Berechnungsmethoden für unbewehrte Mauerwerksbauten
Gallerie
Seit Einführung der Eurocodes gelten europaweit einheitliche
Regeln im Bauwesen. Die Bemessung und Konstruktion von
Mauerwerksbauten wird durch den Eurocode Nummer 6 geregelt und für
dessen 3. Teil, in dem es um Vereinfachte Berechnungsmethoden
für unbewehrte Mauerwerksbauten geht, liegt nun ein
gleichnamiges Merkblatt vor, das die Deutsche Gesellschaft für
Mauerwerks- und Wohnungsbau herausgegeben hat. Es stellt die
wichtigsten Regelungen des Eurocode 6, Teil 3 in Verbindung mit dem
zugehörigen Nationalen Anhang vor und ergänzt sie für ein besseres
Verständnis mit einfachen Zahlenbeispielen.
Themen u. a.:
- Sicherheitskonzepte
- Festigkeitseigenschaften von Mauerwerk
- Anwendungsgrenzen und Randbedingungen
- Bemessungen überwiegend vertikal beanspruchter Wände
- Bemessungen von Aussteifungen im Gebäude
- Bemessung von Kelleraußenwände
- Bemessung von nicht tragenden Wänden
- stark vereinfachter Nachweis des vertikalen Tragwiderstandes
- Bemessung ohne Nachweis
Fachwissen zum Thema
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