Mauerwerksarten

Mauerwerk besteht aus Mauersteinen oder Natursteinen, die lagenweise übereinander geschichtet werden. Aus statischen Gründen müssen die Steine der einzelnen Lagen überlappend gesetzt werden und ergeben so die unterschiedlichen Mauerwerksverbände. In der Regel sind die Steine durch ein Bindemittel (z.B. Mörtel) kraft- und formschlüssig miteinander verbunden. Unvermörteltes Mauerwerk wird als Trockenmauerwerk bezeichnet.

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Der Begriff „Mauerwerksart“ ist nicht allgemein gültig definiert, zur Differenzierung können die Art der Mauersteine, der Mauerwerksverband, die Mauerwerksoberfläche, die statischen Eigenschaften, die Berechnungen und Ausführungen sowie die Unterscheidung in Mauerschalen herangezogen werden.

Unterscheidung nach Art der Mauersteine:

  • Künstliche Steine werden aus natürlichen Rohstoffen hergestellt, in die entsprechende Form gebracht und anschließend gehärtet. Je nach Art ihrer Erhärtung sind gebrannte und ungebrannte Steine zu unterscheiden. Gebrannte Steine werden auch als Ziegel bezeichnet, ungebrannte Steine sind z.B. Kalksandsteine, Hüttensteine sowie Porenbeton-, Leichtbeton- und Betonsteine.
  • Zu den wichtigsten Natursteinen gehören die Tiefengesteine Granit, Basalt, Porphyr und Tuffstein sowie  die Sedimentgesteine Kalk- und Sandstein. Natursteinmauerwerk kann als Trocken-, Bruchstein-, Schichten-, Zyklopen- und Verblendmauerwerk errichtet werden.
Unterscheidung nach Mauerwerksverband:
  • Das Verbandsmauerwerk besteht aus zwei oder mehreren Steinreihen, die nebeneinander gesetzt werden. Bei einer 30 cm starken Wand werden alternierend Steine in den Formaten 2 DF (Dicke = 11,5 cm) und 3 DF (Dicke = 17,5 cm) mit 1 cm Schalenfuge versetzt. Das Überbindemaß (nach DIN EN 1996: Eurocode 6 - Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten mindestens 0,4 x Steinhöhe) ist bei dieser Mauertechnik sowohl in Wandlängs- als auch in Wandquerrichtung einzuhalten. Da diese Mauerwerksart sehr aufwändig in der Herstellung ist, hat sie im modernen Mauerwerksbau an Bedeutung verloren und findet in der Regel nur noch bei Sanierungen Verwendung.
  • Bedingt durch die Entwicklung größerer Steinformate hat sich das Einsteinmauerwerk zum üblichen Mauerwerksverband entwickelt. Bei diesem entspricht die Wanddicke der Steindicke. Die Mauersteine werden im Verband versetzt, wobei das Überbindemaß nur in Wandlängsrichtung eingehalten werden muss.
Unterscheidung nach Mauerwerksoberfläche:
  • Sichtmauerwerk ist unverputztes und unverkleidetes Mauerwerk, das im fertigen Bauwerk außen und/oder innen sichtbar bleibt. In modernen Außenwandkonstruktionen kann Sichtmauerwerk aus Wärmedämmgründen nur durch einen zweischaligen Aufbau mit einer Vorsatzschale aus Verblendmauerwerk realisiert werden.
  • Als äußerste Schicht einer Mauerwerkskonstruktion übernimmt Verblendmauerwerk eine ästhetische Funktion und schützt zugleich die dahinterliegende Konstruktion gegen Witterungseinflüsse. Als Vorsatzschale eines mehrschichtigen Wandaufbaus eingesetzt, übernimmt es in der Regel keine tragende Funktion.

Unterscheidung nach den statischen Eigenschaften:

  • Nicht tragendes Mauerwerk übernimmt gegenüber tragendem Mauerwerk planmäßig keine Lasten aus anderen Bauteilen, sondern nimmt lediglich Belastungen auf, die direkt auf das Mauerwerk wirken, wie z. B. sein Eigengewicht sowie Wind- und Einrichtungslasten.
  • Tragendes Mauerwerk übernimmt planmäßig Lasten aus den darüber liegenden Bauteilen (Decken, Dach) und aus seinem Eigengewicht. Das tragende Mauerwerk wird in der Regel auch zur Gebäudeaussteifung (Wind, Stabilität usw.) herangezogen. Das Erstellen oder Verändern von tragendem Mauerwerk muss in der Regel durch eine statische Berechnung nachgewiesen werden. Die Tragfähigkeit von Mauerwerk wird sowohl von der Festigkeit des Steins als auch von der Qualität des Mörtels bestimmt. Nach DIN EN 1996 müssen die Steine grundsätzlich im Mauerwerksverband gemauert werden. Außerdem unterscheidet man bewehrtes von unbewehrtem Mauerwerk. Ist das Mauerwerk sehr hohen Belastungen ausgesetzt, kann in die Mörtelfugen eine Bewehrung gelegt werden.

Unterscheidung hinsichtlich Berechnung und Ausführung:

Der Eurocode 6 ermöglicht die Nachweisführung von Mauerwerk auf Grundlage des semiprobabilistischen
Teilsicherheitskonzept, welches zur Bemessung in einer statischen Berechnung verwendet wird. Auch Regeln für die Bemessung von Mauerwerk aus großformatigen Steinen sind nun zum ersten Mal enthalten. Unter bestimmten Bedingungen sind dabei verminderte Überbindemaße von lol bis zur 0,2-fachen Steinhöhe hu (mindestens 125 mm) gestattet.

Der Eurocode 6 gliedert sich in vier Teile:

  • DIN EN 1996-1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk
    enthält ausschließlich das genauere Berechnungsverfahren sowie die allgemeinen Grundlagen und Anwendungsregeln
  • DIN EN 1996-1-2: Allgemeine Regeln – Tragwerksbemessung im Brandfall
    Bestimmungen zur Bemessung im Brandfall mit der bekannten tabellarischen Ermittlung der Feuerwiderstandsdauer von Wänden (Heißbemessung)
  • DIN EN 1996-2: Planung, Auswahl der Baustoffe und Ausführung von Mauerwerk
    beinhaltet die im Titel der Norm genannten Themen und enthält im zugehörigen Nationalen Anhang auch die konstruktiven Regeln für zweischaliges Mauerwerk
  • DIN EN 1996-3: Vereinfachte Berechnungsmethoden für unbewehrte Mauerwerksbauten
    regelt das bekannte und weitgehend unveränderte vereinfachte Berechnungsverfahren sowie zusätzlich ein noch weiter vereinfachtes Näherungsverfahren für den Nachweis von Gebäuden mit höchstens drei Vollgeschossen.
Unterscheidung nach Mauerschalen:
  • In der DIN EN 1996 werden einschalige (also massive) von mehrschaligen Mauerwerkskonstruktionen mit und ohne Luftschicht unterschieden.
  • Mehrschalige Aufbauten dienen vor allem der Wärme- und Schalldämmung und dem Schutz vor Schlagregen. Dieser kann jedoch auch durch mehrlagige mineralische Putze erhöht werden. Im Inneren von mehrschaligen Mauerwerkswänden werden in der Regel Wärmedämmstoffe (Polystyrol, Polyurethan oder Mineralwolle) eingesetzt.

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